Pressemitteilung des DAFV, 1. November 2023
Nachdem bereits am 25. Oktober 2023 der Kommissionsvorschlag[i] für den Aalfang in 2024 erschienen ist, wurde am 11. November 2023 der die jährliche Empfehlung des International Rat für Meeresforschung (ICES advice) für 2024 veröffentlicht[ii]. Trotz abweichender Formulierungen zum Vorjahr, bleiben die Fangempfehlungen in Bezug auf die Angelfischerei identisch. Der ICES empfiehlt weiterhin die Freizeitfischerei auf Aal einzustellen und die EU-Kommission schlägt vor, das Fangverbot für Angler im Meer unverändert fortzuführen.
Fortführung des Fangverbots im Meer ist zu erwarten
Laut des aktuellen Kommissionsvorschlags soll das Fangverbot für die ICES-Einheiten 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 gelten. Diese ICES-Einheiten decken alle marinen Gewässer zwischen Südspanien und Südnorwegen ab. Wie schon in der Verordnung des Vorjahres definiert, beinhalten die Gewässer alle Unionsgewässer, einschließlich Brackgewässer, wie Mündungsgewässer, Küstenlagunen und Übergangsgewässer (§13:1 Verordnung (EU) 2023/194[iii]). Im deutschen Binnenland, also außerhalb der marinen Unionsgewässer, bestimmen die Fischereibehörden der Bundesländer über die Umsetzung von Fangverboten. Im April 2023 haben sich die Bearbeiter der deutschen Aalmangementpläne kritisch zu einem Fangverbot und die Einstellung von Aalbesatz in Deutschland geäußert[iv].
Deutschland setzt bisher auf ineffektive Symbolpolitik
Für den Deutsche Angelfischerverband und seine Mitglieder sind pauschale Fangverbote kein effektiver Lösungsansatz, sondern vielmehr symbolische Maßnahmen ohne große Wirkung.
Sorge bereitet den deutschen Anglern, dass Deutschland beim Treffen der Fischereiminister im letzten Jahr (2022) eine zusätzliche gemeinsame Erklärung unterzeichnet hat. In dieser Zusatzvereinbarung verpflichten sich die Unterzeichner zu weiteren Maßnahmen. Herauszuheben ist an dieser Stelle, dass Deutschland das einzige Land in der Gruppe der Unterzeichner ist, dass im Kerngebiet des natürlichen Verbreitungsgebiets des Europäischen Aals liegt und in dem Aalfang eine Rolle spielt. Alle anderen Länder in denen Aalfang von kultureller und ökonomischer Bedeutung ist, haben diese Erklärung NICHT unterzeichnet.
Für die Freizeitfischerei und die Fortführung des Aalbesatzes sind besonders die Punkte 5 und 6 der Gemeinsamen Erklärung relevant:
5) Erreichen die nationalen Aalbewirtschaftungspläne ihre eigenen Ziele in Bezug auf die fischereiliche Sterblichkeit und die Abwanderung der Biomasse nicht, so wenden die betreffenden Mitgliedstaaten so bald wie möglich ihre internen Aalfischereimaßnahmen mit gleicher Wirkung an, wie sie in der Verordnung über die Fangmöglichkeiten vereinbart wurden.
6) Die genannten Mitgliedstaaten werden die derzeitigen Verfahren zur Bestandsaufstockung überprüfen, um sicherzustellen, dass öffentliche Mittel eingesetzt werden, um die tatsächlichen Erhaltungsmaßnahmen zu unterstützen, die zur Erholung des Aalbestands beitragen.
Quelle: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5374-2023-ADD-1-REV-1/de/pdf
Sollte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Schluss kommen, dass „die eigenen Ziele“ der Aalmanagementpläne verfehlt wurden, könnten Fangverbote im Süßwasser folgen. Ebenso ist es bei entsprechender wissenschaftlicher Einordnung der bisherigen Besatzpraktik denkbar, dass der Besatz durch Angler und Fischer verboten wird. Das Problem bei der Beurteilung der Ziele und Maßnahmen besteht darin, dass nur eine von vielen wissenschaftlichen Sichtweisen berücksichtigt wird. Gerade beim Aal weiß die Wissenschaft nach wie vor zu wenig, um viele der Managementmaßnahmen wie Besatz und Fangverbot in ihrer Wirkung zu bewerten.
Positionierung der deutschen Angler
Am 27. April 2023 haben wir unter dem Titel „Deutsche Angelverbände sprechen sich vehement gegen die Ausweitung von Aalfangverboten aus“ bereits ausführlich zu der Thematik Stellung bezogen[v].
Weitere Beiträge zum europäischen Aalmanagement findet ihr unter folgenden Links auf der Webseite des DAFV
[i] Proposal for a COUNCIL REGULATION fixing for 2024, 2025 and 2026 the fishing opportunities for certain fish stocks, applicable in Union waters and, for Union fishing vessels, in certain non-Union waters, and amending Regulation (EU) 2023/194 as regards deep-sea stocks. Quelle: https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:44b328cf-731a-11ee-9220-01aa75ed71a1.0001.02/DOC_1&format=PDF
[ii] ICES. 2023. European eel (Anguilla anguilla) throughout its natural range. In Report of the ICES Advisory Committee, 2023. ICES Advice 2023, ele.2737.nea. https://doi.org/10.17895/ices.advice.21907860
[iii] VERORDNUNG (EU) 2023/194 DES RATES vom 30. Januar 2023 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2023 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern sowie zur Festsetzung solcher Fangmöglichkeiten für 2023 und 2024 für bestimmte Tiefseebestände. Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0194
[iv] Positionspapier der federführenden Bearbeiter für die Managementpläne in den deutschen Aaleinzugsgebieten und Mitglieder der deutschen Aalarbeitsgruppe. Quelle https://dafv.de/aktuelles/bearbeiter-fuer-die-aal-managementplaene-sehen-fangverbote-und-die-einstellung-des-aalbesatzes-in-deutschland-kritisch
[v] Deutsche Angelverbände sprechen sich vehement gegen die Ausweitung von Aalfangverboten aus. Quelle: https://dafv.de/aktuelles/deutsche-angelverbaende-sprechen-sich-vehement-gegen-die-ausweitung-von-aalfangverboten-aus