Die Würfel sind gefallen – es wird keinen Nationalpark Ostsee geben- aber es gibt einen 16-Punkte-Plan der Landesregierung für mehr Ostseeschutz.
Wir, als Vertreter vieler Angler im Land, begrüßen das. Angler haben ein großes Interesse an intakter Umwelt und an einem gesunden, artenreichen Fischbestand. Wir schützen mit großem Engagement, was wir nutzen wollen und wir wollen unserer Passion in einer gesunden Natur nachgehen. Deshalb leisten wir seit Jahrzehnten unter anderem Artenschutzmaßnahmen für die meerwandernden Fische. Aufgrund unserer Aktivitäten gibt es noch nennenswerte Bestände der Meerforelle, Schnäpel wären ohne das Engagement der Angler vielerorts schon verschwunden – um nur zwei Beispiele zu nennen. Durch die Fischereiabgabe der Angler an das Land werden diese Artenschutzmaßnahmen oft finanziert. Geangelt wird in der Ostsee inzwischen zum überwiegenden Teil vom Ufer aus.
Damit in der breiten Anglerschaft ein vitales Interesse am Schutz der Wanderfische erhalten bleibt, muss das Angeln von den Ostseestränden weithin erlaubt bleiben. Das war bei allen Gesprächen rund um den Ostseeschutz unsere rote Linie. Damit hatten wir Erfolg – nicht zuletzt, weil wir in Schleswig- Holstein neuerdings einen Fischereiminister haben, der sich für unsere Belange und für unsere Maßnahmen interessiert und einsetzt. Minister Schwarz lädt uns regelmäßig zu Gesprächen ein und er hört uns zu. Auf einer sachlich-fachlichen Basis findet ein guter Austausch statt – genau so muss es sein! So etwas haben wir im Konsultationsprozess zum Nationalpark von anderen Seiten vermisst. Aus dem Umweltministerium kamen viele Ideen zu großen Nullnutzungszonen, aber es kamen keine Details. Was soll wo, wie und mit welchen Mitteln geschützt werden? Was sind die konkreten Ziele, und wie genau will man sie durch Verbote erreichen? Diese Fragen wurden bisher nicht ausreichend beantwortet.
Wir Angler sind bereit, uns aus bestimmten Gebieten fernzuhalten oder auch andere Einschränkungen zu akzeptieren, um schutzwürdigen Arten oder Strukturen zu helfen. Es muss allerdings belegt werden, dass unsere Nutzung die Schutzgüter negativ beeinflusst. Hier fordern wir vernünftige Begründungen in Form von wissenschaftlichen Erkenntnissen ein.
Endlich konkrete Informationen
Die gesamte Debatte rund um einen Nationalpark wurde dadurch erschwert, dass seitens des Umweltministeriums nicht genau definiert wurde, was wo genau passieren soll. Ohne konkreten Rahmen lässt es sich schwer diskutieren. Der Konsultationsprozess ist vorbei, der Nationalpark kommt nicht. Nun sollen große Schutzgebiete mit angedachten Fangverboten für uns Angler und die Berufsfischerei kommen. Bootsangeln könnte in einigen Gebieten wegfallen. Das ist bisher eine Absichtserklärung, für deren Umsetzung muss nun ein Ordnungsrahmen geschaffen werden.
Jetzt können wir endlich anfangen, auf sachlich fachlicher Basis, und im Detail zu reden. Wenn sinnvoll begründet werden kann, dass Angler den Schutzzwecken entgegenstehen, dann werden wir das akzeptieren – aber diese Begründungen werden wir auch einfordern. Wir freuen uns auf einen sachlichen Austausch mit dem Umweltministerium. Pauschal übergestülpte Universalverbote halten wir nicht für zielführend!
Die Kollegen aus der Berufsfischerei haben ebenfalls ein Recht darauf, wissenschaftliche Begründungen für eventuelle Fangverbote zu erhalten. Schon jetzt gibt es zahlreiche Auflagen und Fangbeschränkungen. Hier ist der kleine Rest einer Berufsgattung gefährdet, der einstmals unser Bundesland geprägt hat. Tragen die letzten knapp 20 kleinen Betriebe an unserer Ostseeküste tatsächlich zu einer Gefährdung des Ökosystems Ostsee bei? Auch das gilt es klären.
Wir freuen uns auf eine zukünftig sachliche Diskussion – zum Wohle unserer Ostsee und der an ihr lebenden Menschen.
Peter Heldt – Präsident LAV