Ein lächelnder Angler sitzt in einem Ruderboot auf einem See und hält einen großen Hecht mit beiden Händen vor sich. Die tief stehende Sonne spiegelt sich auf der Wasseroberfläche, während das gegenüberliegende Ufer im Hintergrund als dunkle Silhouette erscheint.
96er Westensee-Hecht – nach Ansicht vieler Angler gehören solche Fische zurück ins Wasser.

Warum das Entnahmefenster / Küchenfenster in Schleswig-Holstein zurzeit keine Lösung ist

Hamburg hat es, Hessen hat es, und auch viele Anglerinnen und Angler in Schleswig-Holstein hätten es gerne: das Entnahmefenster, manchmal auch ganz pragmatisch „Küchenfenster“ genannt.

Es ist ein Instrument der fischereilichen Hege. Ausgehend von der Annahme, dass große Fische für die Bestandserhaltung von besonderem Wert sind, sollen sie besonders geschützt werden, und müssen daher nach dem versehentlichen Fang, so wie auch untermaßige Fische, zurückgesetzt werden. Gerade bei intensiv befischten Gewässern soll das zusätzliche Maximalmaß deutlich wirksamer sein als Mindestmaß und Schonzeit allein. Der Ansatz erscheint zunächst schlüssig. Aber trotzdem ist die Einführung eines Entnahmefensters in Schleswig-Holstein im Augenblick keine Option. Im Folgenden wollen wir kurz darstellen, warum das so ist.

Keine Rechtsgrundlage fürs Küchenfenster in Schleswig-Holstein

Eigentlich ist die Antwort erstmal ganz einfach. Es gibt in Schleswig-Holstein keine Rechtsgrundlage dafür. Binnenfischereiverordnung und Küstenfischereiverordnungen enthalten verbindliche Mindestmaße und Schonzeiten, Maximalmaße hingegen enthalten sie nicht. Das bedeutet, wenn eine Anglerin oder ein Fischer einen ausreichend großen Fisch außerhalb der Schonzeit fängt und diesen sinnvoll verwenden kann und will, dann dürfen sie das. Und wenn sie oder er gezielt auf diesen Fisch geangelt hat, dann muss das Tier sogar entnommen und verwertet werden. Der Grund dafür ist das Tierschutzgesetz.

Wenn wir einen Fisch fangen, dann fügen wir im Leid zu. Der Umfang der körperlichen Verletzung mag, ausreichend Erfahrung und gutes Material vorausgesetzt, sehr gering sein, aber dass der Fang und das Handling dem Tier eine erhebliche Menge Stress bereiten, sollte weitgehend unstrittig sein. Und gerade bei Raubfischen, bei empfindlichen Arten und bei Individuen die lange gedrillt wurden, gehen die Schäden eben doch oftmals über den kurzzeitigen Stress hinaus. Und das ist der entscheidende Punkt: Wer einem Wirbeltier Leid zufügt, braucht dafür einen vernünftigen Grund, ansonsten macht er sich strafbar. Hat man also einen Fisch gefangen, hat man ihm Leid zugefügt. Um das zu rechtfertigen, braucht man einen vernünftigen Grund, und das ist die sinnvolle Verwendung des Fanges – am besten als Speisefisch. Setze ich den Fisch zurück, obwohl er nach den gesetzlichen Vorgaben nicht geschont ist, verhalte ich mich unter bestimmten Umständen strafbar. Als Gewässerbewirtschafter sollte man Erlaubnisscheininhaber nicht in diese Situation zwingen. Und deshalb ist es allein bezogen auf die bestehende Rechtssituation keine gute Idee, jemandem die Mitnahme eines nicht durch gesetzliche Verordnungen verbindlich geschützten Fisches zu verbieten. Aber genau das soll ja durch die Einführung eines Maximalmaßes erreicht werden.

Wirksamkeit ist unklar

Ein ganz anderer, aber keinesfalls weniger bedeutender Aspekt ist der, dass die erwartete positive Wirksamkeit eines Entnahmefensters in anglerisch genutzten Gewässern keinesfalls immer gegeben ist. Leider fehlt es hierzu an wissenschaftlichen Studien, auch wenn gerne das Gegenteilige behauptet wird. Unstrittig ist, dass große Fische bezüglich des Wachstums und der Überlebensfähigkeit eine gute genetische Ausstattung haben und bei weiblichen Tieren die Anzahl und die Größe der Eier bezogen auf das Körpergewicht überproportional hoch sind. Sie haben somit auf alle Fälle das Potenzial, in hohem Maße zum Bestandserhalt beizutragen. Ob bzw. unter welchen Umständen dieses Potential zum Tragen kommt, hängt allerdings von einer Vielzahl von Faktoren ab, wobei zumindest in natürlichen Gewässern einige davon gänzlich außerhalb der Einflussmöglichkeit des Bewirtschafters liegen. Beispiele dafür sind die Wassertemperatur, das Nahrungsaufkommen zum Zeitpunkt des Schlupfes der Fischlarven und die Sterblichkeit durch Fressfeinde in den ersten Lebenswochen.

Zwei nasse Hände halten mehrere junge Zander über einem Wasserbehälter mit Kescher. Die schlanken, silbrig-grünen Jungfische liegen dicht beieinander, während im Hintergrund weitere Fische im Wasser zu erkennen sind. Die Aufnahme dokumentiert eine Fischbesatz- oder Aufzuchtmaßnahme.
Wie wirkt es sich auf das Überleben der Jungzander aus, wenn es zum Beispiel im NOK einen unnatürlich großen Bestand an Großzandern gibt?

Es ist also keinesfalls gesichert, dass das Vorkommen vieler sehr großer Fische nahezu automatisch zu einer höheren Nachkommenschaft und damit zu einer Stabilisierung des Bestandes führt. Als gesichert kann hingegen gelten, dass es für einen Bestand vorteilhaft ist, wenn der Laicherbestand aus möglichst vielen verschiedenen Alters- bzw. Längenklassen besteht. Ob dieser Zustand über ein Entnahmefenster erreicht werden kann, hängt vom Einzelfall ab.

Kannibalismus kann zunehmen

Ein weiterer Aspekt des Entnahmefensters kommt bei Raubfischarten zum Tragen. Die konsequente Schonung der großen Tiere kann zu einer deutlich gesteigerten Sterblichkeitsrate bei jüngeren Tieren durch Kannibalismus führen. Unter Umständen sind sogar gerade die Längenklassen betroffen, die innerhalb des Entnahmefensters liegen. Auf sie wirken dann eine hohe fischereiliche und eine erhöhte natürliche Sterblichkeit.

Einfluss auf das Nahrungsnetz

Oft außer Acht gelassen wird bei der Diskussion um das Entnahmefenster auch, dass es zu unerwünschten Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Arten kommen kann. Ein für Schleswig-Holstein typische Beispiel wären Hecht und Große Maräne. Die Einführung eines Maximalmaßes für den Hecht würde zu einer Zunahme der großen Tiere führen, die sich außerhalb der Laichzeit gerne im Freiwasser der Seen aufhalten. Das hätte wiederum zur Folge, dass die Sterblichkeit der Maräne zunehmen würde. Betroffen wären auch die für den Bestandserhalt wichtigen Laichtiere. Was also für eine Art vorteilhaft sein könnte, wäre für die Nächste nachteilig. Dadurch erschwert sich die Bilanzierung des Nutzens eines Entnahmefensters erheblich.

Eine PErson sitzt in einem grünen Arbeitsboot auf einem See und präsentiert einen frisch gefangenen Fisch mit beiden Händen. Neben ihm stehen weitere Personen in wetterfester Arbeitskleidung. Im Hintergrund erstreckt sich die Wasserfläche bis zum gegenüberliegenden Ufer unter einem bewölkten Himmel.
Der Einfluss eines großen Großhechtbestandes hat einen Einfluss auf das Nahrungsnetz. Wie würden sich beispielsweise Maränen- und Barschbestände im Westensee entwickeln?

Einfluss durch häufigen (Wieder-) Fang großer Fische

Ein ebenfalls kontrovers diskutierter Punkt bei der Einführung eines Entnahmefensters ist, ob man dann überhaupt noch gezielt auf große Fische angeln darf, obwohl klar ist, dass man sie nicht entnehmen kann. Neben den tierschutzrechtlichen Belangen, die relativ eindeutig sind und bereits dargestellt wurden, geht es hier auch darum, ob dies nicht den Erfolg eines Entnahmefensters gefährden würde. Wie gut ein großer Fisch Anschlag, Drill und Landung übersteht, hängt von vielen Faktoren ab. Von erheblicher Relevanz sind hier sicher die Qualität und Eignung der Ausrüstung sowie Fähigkeiten und Erfahrung desjenigen, der den Fisch an der Angel hat. Außerdem ist von Bedeutung, wie oft in seinem Leben ein „Kapitaler“ gefangen wird.

Eine Hand hält einen großen Zander vorsichtig im flachen Wasser am Schwanzstiel. Der Fisch liegt bereits nahezu vollständig im Gewässer und wird schonend zurückgesetzt. Die grünliche Wasseroberfläche zeigt leichte Wellen und Spiegelungen.
Bei Einführung eines Küchenfensters darf es im Sinne dieses Bewirtschaftungswerkzeugs nicht zu einem häufigen oder gar gezielten Fangen-und-Zurücksetzen kommen.

All das ist über Regelungen zur Fischereiausübung nur schwer zu beeinflussen. Davon ausgehend, dass der Fang von Fischen ihrem Wohlbefinden nicht zuträglich ist, darf der häufigere Wiederfang zumindest nicht erklärtes Ziel sein, sondern muss nach Möglichkeit begrenzt oder vermieden werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die eigentlich für den Bestandsaufbau wichtigen großen Laichfische schlecht konditioniert oder gesundheitlich beeinträchtigt sind. Außerdem ist davon auszugehen, dass immer auch ein gewisser Prozentsatz der Tiere den Fang nicht überleben wird. Verschiedene Studien gehen hier von Sterblichkeiten zurückgesetzter Fische von durchschnittlich etwa 15 % bei den Hechten (Esocidae) und 20 % bei den Echten Barschen (Percidae) aus, zu denen auch Flussbarsch und Zander gehören (HÜHN & ARLINGHAUS 2011).

Mangel an praktischen Untersuchungen

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Entnahmefenster unter bestimmten Umständen sicherlich ein geeignetes Instrument der fischereilichen Hege sein kein, seine Einführung aber mit einigen Unwägbarkeiten verbunden ist. Studien, die die Wirksamkeit eines Entnahmefensters bei intensiver angelfischereilicher Nutzung auf breiter Basis untersuchen, liegen zumindest für nordeuropäische Gewässer nicht vor. In Schleswig-Holstein waren solche Untersuchungen geplant, scheiterten aber an der mangelnden Bereitschaft der Angelvereine, an solchen Studien mitzuwirken, alle fischereilich relevanten Daten zu erheben und ihrer Veröffentlichung zuzustimmen.

Voraussetzungen fürs Küchenfenster

Vor der Einführung eines Entnahmefensters, die über eine Ausnahmegenehmigung eventuell auch in Schleswig-Holstein möglich wäre, müsste zunächst festgestellt werden, ob im Bestand tatsächlich zu wenig große Fische vorhanden sind, und ob das natürliche Aufkommen von Jungfischen zu gering oder zu unregelmäßig ist, um eine dem Gewässer angepasste Bestandsgröße zu gewährleisten. Außerdem müssen die Angler bereit sein, den Wunsch möglichst große Fische zu fangen aufzugeben, damit wirklich eine konsequente Schonung der für den Bestandserhalt wichtigen Tiere gewährleistet ist. Gerade Letzteres wird bestimmt nicht einfach.

Quelle:    
Hühn, D. & Arlinghaus, R. (2011). Determinants of hooking mortality in freshwater. In American Fisheries Society Symposium (Vol. 75, pp. 141-170).