
Ab sofort können Anglerinnen und Angler in Schleswig-Holstein die nächsten Schritte der Digitalisierung nutzen: Die bisherigen Online-Angebote (Serviceportal SH) wurden zum 31.12.2025 abgelöst – die neue, erweiterte Onlinedienste zum Fischereiwesen stehen bereit.
NEUERUNG vom 14.03.: Seit kurzem ist für die Entrichtung der Fischereiabgabe (und die Beantragung des Urlauberfischereischeins) nur ein einfaches Servicekonto nötig! Das heißt, dass ihr kein eID-Login benötigt – Mailadresse und selbst gewähltes Passwort reichen!
Für eine Neubeantragung des Fischereischeins nach bestandener Prüfung ist allerdings nach wie vor ein Servicekonto Plus (mit durch Personalausweis authentifiziertem Login) Voraussetzung.
Die neuen Onlinedienste auf einen Blick
Die Onlinedienste zur Fischereiabgabe ermöglichen es euch jetzt, alle wichtigen Formalitäten digital zu erledigen (der Klick auf die Links führt direkt zum Serviceportal):
- Fischereiabgabe online bezahlen
- Urlauberfischereischein online beantragen,
- einen neuen Fischereischein nach bestandener Prüfung online beantragen.
Die Nachweise werden euch dabei als digitale Dokumente bereitgestellt (optional zusätzlich als Ausdruck; Fischereischeine auch als Scheckkarte), sodass – wenn gewünscht – alle zum Angeln nötigen Unterlagen rein digital auf dem Smartphone mitgeführt werden können. Nur einen Ausweis müsst ihr dann beim Angeln zusätzlich dabeihaben.
Hier könnt ihr auf der Seite des Landes nochmal alle Entwicklungen und aktuellen Sachstände zur Digitalisierung in der Fischerei nachlesen.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/kueste-wasser-meer/fischerei
Was ist DigiFischDok?
DigiFischDok ist das digitale Verfahren, mit dem Fischereidokumente künftig fälschungssicher sind und komplett digital verwaltet werden können – von der Prüfung über Registereinträge bis zur Kontrolle. Grundlage ist ein zentral betriebenes, länderübergreifend nutzbares IT-System, das Schleswig-Holstein in Vorleistung entwickelt hat.
Der neue Fischereischein wird dabei als digitales Dokument bereitgestellt (und zusätzlich als Scheckkarte). Er ist nach Beantragung sofort gültig und kann im Servicekonto angezeigt (und somit auch auf dem Handy mitgeführt) oder ausgedruckt werden; die Karte kommt später per Post. Weil der neue Fischereischein ohne Passbild auskommt, ist künftig (ab 16 Jahren) beim Angeln auch ein Personalausweis zur Identifizierung mitzuführen.
Die neuen Online-Dienste
Über die neuen Onlinedienste lassen sich insbesondere:
- Fischereiabgabe online bezahlen
- Urlauberfischereischein online beantragen,
- einen neuen Fischereischein online beantragen (nach bestandener Prüfung bzw. als Ersatz, z. B. bei Verlust/Namensänderung).
Zudem gibt es für die Fischerei noch mehr Onlinedienste, die ganze Liste sehr ihr hier. https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service
Für die Online-Beantragung des Fischereischeins ist ein Zugangscode erforderlich, den die prüfende Stelle nach bestandener Prüfung bereitstellt und der im Verfahren zwingend eingegeben werden muss.
Hinweis: Aktuell ist bei den Online-Zahlungen leider nur die Zahlungsart Kreditkarte verfügbar. Hier sollte dringend nachgebessert werden.
Voraussetzung: Servicekonto Plus – was ist das?
Die neuen Onlinedienste setzen eine höhere Sicherheitsstufe voraus: Es wird ein Servicekonto Plus auf dem neuen „Gemeinsam Online“ Angebot von Bund, Ländern und Kommunen benötigt.
www.serviceportal.gemeinsamonline.de
Hier legt man ein Nutzerkonto an, das mit Hilfe der Online-Ausweisfunktion (eID) und Ausweis-App (auf dem Smartphone oder am PC) die eigene Identität prüft. Die Einrichtung ist mit Smartphone, Ausweis-App und Personalausweis (mit Online-Ausweisfunktion) sehr einfach. Das Servicekonto sowie die Anmeldung sind natürlich kostenlos.
Wer schon ein BundID-Konto angelegt hat, kann man sich auch damit für das neue Servicekonto Plus anmelden.
Hier gibt es alle Informationen zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion eID www.personalausweisportal.de
Und hier findet ihr ein Video, dass die Funktion des Online-Ausweises erklärt.

Das Youtube-Video der Bundesdruckerei erklärt die Funktionsweise des Online Ausweises (der Klick auf das Bild für zum Video auf Youtube – externer Link).
Lohnt sich der Online-Weg?
Aus Sicht des LAV-SH ist der Online-Weg attraktiv, weil er schnell, ohne Termin und mit geringerem Verwaltungsaufwand funktioniert, zudem spart man gegenüber dem Behördengang die leider obligatorischen Verwaltungsgebühren.
Wichtiger Punkt für bestehende Dokumente
Der Umtausch bzw. die Digitalisierung bereits vorhandener Papier-Fischereischeine bleibt (zunächst) ein Behördengang: Die alten Dokumente können bei der örtlichen Ordnungsbehörde digitalisiert und in den digitalen Nachweis (und die Karte) überführt werden. Dies ist sinnvoll und nötig, um durch eine Überprüfung sicherzustellen, dass keine Fälschungen in einen lebenslang gültigen, fälschungssicheren digitalen Fischereischein umgewandelt werden.
Hier findet ihr unseren Beitrag über die Digitalisierung des Fischereischeins in Schleswig-Holstein:
