Fischereiaufseher müssen Fischerei- und Tierschutzrecht ebenso kennen wie übliche Angelgerätschaften, angemessen ihre Kontrollen durchführen und dabei auf ihre eigene Sicherheit achten. Ihrer Aus- und Fortbildung dienen Fischereiaufseherlehrgänge, die der LAV seit vielen Jahren durchführt. Bisher gehörten die Referenten der oberen Fischereibehörde an, aber nach Personalveränderungen steht dort niemand mehr für die Lehrgänge zur Verfügung. So übernahmen Dipl. Biol. Rüdiger Neukamm, LAV-Vizepräsident für Tier-, Natur- und Umweltschutz, Fischereiberater der Hegegemeinschaft Nord-Ostsee-Kanal, und Robert Vollborn, Jurist und LAV-Geschäftsführer gemeinsam diese Aufgabe. 22 Teilnehmer fanden sich am 18. Januar im Vereinsheim des ASV Albersdorf ein.
Mit einigen Fragen aus der Fischereischeinprüfung konnte zunächst jeder Teilnehmer seinen eigenen Wissensstand klären. Rechtliche Definitionen aus dem LFischG wurden anschließend besprochen, Aufbau und Befugnisse der verschiedenen Arten von Fischereiaufsicht, Vorbereitung und Durchführung von Kontrollen sowie eine Auswahl an relevanten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Die Teilnehmer erhielten einen Leitfaden zum Lehrgangsinhalt sowie ein Muster für die Anzeige eines verdächtigen Sachverhaltes.
Alle drei Jahre müssen Fischereiaufseher einen Lehrgang absolvieren, um eine Verlängerung ihres Ausweises zu erhalten.
Rüdiger Neukamm und Robert Vollborn werden die Lehrgangsinhalte laufend den Gegebenheiten anpassen, etwa wenn im Frühjahr das LFischG wieder geändert wird. Den nächsten Lehrgang bieten sie am 5. April in Neumünster an, im Rahmen der outdoor-Messe, zu der alle Mitglieder von LAV-Vereinen mit gültigem Ausweis freien Eintritt haben.