
Wer in Schleswig-Holstein angeln möchte, benötigt in der Regel drei Nachweise:
- einen gültigen Fischereischein,
- den Nachweis über die bezahlte Fischereiabgabe für Schleswig-Holstein,
- einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer.
Der Fischereischein bestätigt, dass die notwendigen Kenntnisse für den Fischfang nachgewiesen wurden. Die Fischereiabgabe muss zusätzlich bezahlt werden. Der Erlaubnisschein – häufig auch Angelkarte oder Gastkarte genannt – berechtigt zum Angeln an einem bestimmten Gewässer.
Der Fischereischein
Um einen regulären Fischereischein zu erhalten, muss grundsätzlich die Fischereischeinprüfung bestanden werden. Zur Vorbereitung bietet der LAV an verschiedenen Orten in Schleswig-Holstein Fischereischeinlehrgänge an. Dazu gehört auch ein verpflichtender Praxistag. Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie auf unserer Seite Fischereischeinprüfungen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie vom LAV einen Zugangscode. Mit diesem Code können Sie Ihren Fischereischein über den Onlinedienst des Landes oder bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen. In Kiel ist dafür das Hafenamt, in Lübeck der zuständige Bereich der Bauverwaltung zuständig.
Weitere Informationen und den Zugang zum Onlineverfahren finden Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein zum digitalen Fischereischein und zu DigiFischDok.
Der neue Fischereischein wird als digitales Dokument und zusätzlich als Karte im Scheckkartenformat ausgestellt. Das digitale Dokument kann auf dem Smartphone oder ausgedruckt mitgeführt werden. Ein Passbild ist nicht mehr erforderlich. Personen ab 16 Jahren müssen beim Angeln jedoch zusätzlich einen Personalausweis oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis dabeihaben.
Gebühren nach neu bestandener Prüfung:
- digitale Beantragung: derzeit 18 Euro
- Beantragung bei einer Behörde: derzeit 30 Euro
Der Zugangscode wird nur für die Beantragung benötigt. Bewahren Sie das Schreiben trotzdem sorgfältig auf. Es kann später wichtig sein, wenn ein Fischereischein ersetzt werden muss.
Fischereiabgabe für Schleswig-Holstein
Der Fischereischein ist nur zusammen mit dem Nachweis über die bezahlte Fischereiabgabe gültig. Die Abgabe muss auch bezahlt werden, wenn bereits in einem anderen Bundesland eine Fischereiabgabe entrichtet wurde.
Seit dem 1. Januar 2026 kostet die Fischereiabgabe 18 Euro pro Jahr. Hinzu kommen Verwaltungsgebühren:
- online: insgesamt 20 Euro pro Jahr
- bei einer Behörde: 28 Euro für ein Jahr
Die Fischereiabgabe kann für bis zu fünf Jahre im Voraus bezahlt werden. Der Nachweis wird als digitales Dokument ausgestellt und kann auf dem Smartphone oder ausgedruckt mitgeführt werden. Den Onlinedienst erreichen Sie über die Seite Fischereidokumente für Schleswig-Holstein.
Der Erlaubnisschein für das Gewässer
Der Erlaubnisschein wird vom Eigentümer, Pächter oder Fischereiberechtigten eines Gewässers ausgegeben. Er gilt immer nur für das darin genannte Gewässer und den gebuchten Zeitraum.
In Binnengewässern ist grundsätzlich ein Erlaubnisschein erforderlich. In den Küstengewässern Schleswig-Holsteins gilt überwiegend der freie Fischfang. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise an der Schlei sowie in bestimmten Gewässern in und um Lübeck. Informieren Sie sich deshalb vor dem Angeln über die örtlichen Regelungen.
Im Erlaubnisschein stehen außerdem die besonderen Bestimmungen des Gewässers. Dazu können unter anderem gehören:
- zugelassene Angelbereiche,
- Angelzeiten und Saisonzeiten,
- erlaubte Anzahl der Ruten,
- Schonzeiten und Mindestmaße,
- Fangbegrenzungen,
- Regeln zur Boots- oder Uferangelei,
- Schutz- und Sperrzonen.
Diese Bestimmungen können strenger sein als die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften und müssen beachtet werden.
Erlaubnisscheine für die LAV-Gewässer
Ausführliche Gewässerbeschreibungen, Angelbestimmungen, Preise und Buchungsmöglichkeiten finden Sie auf den jeweiligen Gewässerseiten:
Seen
Kanäle und Fließgewässer
Viele Erlaubnisscheine können direkt über die jeweilige Gewässerseite online erworben werden. Weitere Möglichkeiten finden Sie in unserer Übersicht der Erlaubnisschein-Verkaufsstellen.
Die kostenlose Anwendung Angeln-in zeigt Gewässergrenzen, Angelbereiche, Sperrzonen und viele weitere wichtige Informationen direkt auf einer digitalen Karte. Hinweise zur Nutzung finden Sie auf unserer Seite zur digitalen Gewässerkarte für Schleswig-Holstein. Maßgeblich bleiben immer die aktuell gültigen Gesetze und Erlaubnisscheinbedingungen.
Welche Dokumente müssen beim Angeln mitgeführt werden?
Beim Angeln sollten Sie folgende Unterlagen dabeihaben:
- den Fischereischein als Karte, digitales Dokument oder Ausdruck,
- den Nachweis über die Fischereiabgabe,
- den Erlaubnisschein für das Gewässer, sofern erforderlich,
- ab dem 16. Lebensjahr einen amtlichen Lichtbildausweis.
Digital ausgestellte Dokumente dürfen in Schleswig-Holstein grundsätzlich auf dem Smartphone vorgezeigt werden. Achten Sie darauf, dass sie auch am Gewässer zuverlässig geöffnet werden können.
Regelungen für Kinder und Jugendliche
Ein eigener Fischereischein kann in Schleswig-Holstein ab dem 12. Geburtstag beantragt werden. Verpflichtend ist er ab dem 14. Geburtstag.
Kinder unter 14 Jahren dürfen ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn sie von einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein begleitet und beaufsichtigt werden.
Für den Erlaubnisschein gelten die Bedingungen des jeweiligen Gewässers. Einige Erlaubnisscheine schließen Kinder unter 14 Jahren ein. Dabei darf die insgesamt erlaubte Anzahl der Angelruten jedoch nicht überschritten werden. Sind Kinder nicht eingeschlossen oder sollen zusätzliche Ruten verwendet werden, benötigen sie einen eigenen Erlaubnisschein.
Alte Fischereischeine rechtzeitig umtauschen
Die bisherigen Fischereischeine aus Papier bleiben noch bis zum 31. Dezember 2030 gültig. Sie müssen anschließend in den neuen digitalen Fischereischein umgetauscht werden.
Der Umtausch ist ausschließlich bei einer örtlichen Ordnungsbehörde möglich. Er kann nicht über den Onlinedienst beantragt werden. Auch nach 2030 ist ein Umtausch noch möglich – mit dem alten Dokument darf dann jedoch nicht mehr geangelt werden.
Prüfungszeugnis verloren?
Wenn Sie Ihre Prüfung beim Landesangelverband Schleswig-Holstein oder beim früheren Landessportfischerverband Schleswig-Holstein abgelegt haben, können wir nach dem Prüfungsnachweis in unserem Archiv suchen.
Nutzen Sie dafür das Formular zur Beantragung einer Zweitschrift. Die Suche und Ausstellung kosten 25 Euro. Prüfungen ab Einführung der Prüfungspflicht im März 1983 sind in unserem Archiv nahezu vollständig erfasst; einzelne ältere Unterlagen reichen bis 1967 zurück.
Bitte beachten Sie: Wir können nur Prüfungen bestätigen, die durch unseren Verband beziehungsweise den früheren Landessportfischerverband durchgeführt wurden. Auf die Prüfungsarchive anderer Verbände haben wir keinen Zugriff.
