Ein Fischereischein ist die öffentlich-rechtliche Voraussetzung, um regulär in Schleswig-Holstein angeln zu dürfen. Er ist gültig, wenn im aktuellen Jahr die schleswig-holsteinische Fischereiabgabe bezahlt worden ist. Für jedes Binnengewässern kommt noch ein privatrechtlicher Erlaubnisschein des Eigentümers oder Pächters hinzu.

Im Oktober 2025 traten Rechtsänderungen in Kraft, die erhebliche Neuerungen auf dem Weg zum Fischereischein bewirken.

Bisher erhielten erfolgreiche Teilnehmer an einer Fischereischeinprüfung als Nachweis ein Zeugnis zugeschickt. Nunmehr senden wir Ihnen nach bestandener Fischereischeinprüfung einen Zugangscode zu, mit dem Sie über das Portal „DigiFischDok“ der Landesregierung (https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/F/fischerei/DigiFischDok) oder über die Ordnungsbehörde an Ihrem Wohnort, also das Rathaus oder die Amts-/Gemeindeverwaltung, in Kiel nur das Hafenamt (port authority), in Lübeck den Fachbereichsdienst 5.061 (Bauverwaltung), einen Fischereischein beantragen können. Ein Paßbild ist dazu nicht mehr erforderlich, weil nunmehr beim Angeln ein Personalausweis mitgeführt werden muss.

Die Verwaltungsgebühren für den Fischereischein betragen 18.- Euro bei digitaler Beantragung unter Nutzung des Onlinedienste der Landesregierung und 30.- Euro bei Beantragung bei einer örtlichen Ordnungsbehörde oder bei der oberen Fischereibehörde (Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung) in Flintbek.

Hinzu kommt die kalenderjährlich anfallende Fischereiabgabe, die ebenfalls 18.- Euro kostet, zuzüglich 2.- Euro bei digitaler Entrichtung unter Nutzung des Onlinedienste der Landesregierung und 10.- Euro bei Entrichtung bei einer örtlichen Ordnungsbehörde oder bei der oberen Fischereibehörde.

Fischereischein ab 12 möglich, ab 14 Pflicht

In Schleswig-Holstein können Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres, also ab dem 12. Geburtstag, selbst einen Fischereischein erwerben. Bis 14 dürfen Kinder in Begleitung und unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers ohne eigenen Fischereischein angeln.

Der Bescheid mit dem Zugangscode wird, wie früher das Prüfungszeugnis, nur zur Beantragung des Fischereischeins benötigt, aber nicht beim Angeln. Verwahren Sie ihn anschließend sorgsam, um im Fall eines Verlustes einen neuen Fischereischein erhalten zu können.

Bei einem Verlust des Prüfungszeugnisses können wir eine Zweitschrift ausstellen, wenn wir Ihren Prüfungsbogen in unserem Archiv finden. Dafür haben wir ein Formular vorbereitet. Suche und Ausfertigung der Zweitschrift kosten 25 Euro. Das Archiv reicht in Einzelfälle zurück bis in das Jahr 1967, aber erst seit Einführung der Prüfungspflicht in Schleswig-Holstein im März 1983 ist es nahezu vollständig. Bedenken Sie vor Antragstellung, ob Sie die Prüfung wirklich über den Landesangelverband Schleswig-Holstein e.V. (bis Juli 2023 „Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e.V.“) abgelegt haben. Seit 2005 führt an einigen Orten auch ein anderer Verband unter den Bezeichnungen „Anglerunion Nord“ oder „Anglerverband Schleswig-Holstein“ Prüfungen durch. Auf dessen Archiv haben wir keinen Zugriff, so dass wir zu solchen Prüfungen kein Zeugnis ausstellen können.

Eines eigenen Erlaubnisscheins bedürfen Kinder unter 12 Jahren, wenn die Aufsichtsperson keinen Erlaubnisschein hat, der Kinder ausdrücklich mit einbezieht, oder wenn die nach dem Erlaubnisschein der Aufsichtsperson maximal zulässige Anzahl an Angelruten überschritten werden soll. Beispiele: ein Erlaubnisschein erlaubt die Nutzung von bis zu drei Ruten und bezieht neben dem Scheininhaber noch Kinder mit ein. Dann dürfen zwei Kinder und die Aufsichtsperson jeweils eine Rute führen. Möchte aber die Aufsichtsperson die erlaubten drei Ruten ausschließlich selbst bedienen und zwei Kinder möchten jeweils auch angeln, dann brauchen alle drei Personen einen Erlaubnisschein.

Für ukrainische Staatsbürger, die in Deutschland angeln wollen, hat der Online-Ratgeber Simfisch einen gut recherchierten und aufgearbeiteten Beitrag veröffentlich: https://www.simfisch.de/angeln-in-deutschland/