Der Bedeutung unserer wichtigen Ressource Wasser wird immer größer und ihr Wert steigt, auch in der öffentlichen Wahrnehmung. Der Umgang mit dem Lebensmittel und Lebensraum Wasser und den Gewässern hat einen – berechtigten – hohen Stellenwert. Daher verabschiedete das Europäische Parlament im Jahre 2000 einstimmig einen Ordnungsrahmen im Bereich der Wasserpolitik – die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Sie setzt das Ziel, unsere Gewässer mittelfristig in einen guten ökologischen Zustand zu bringen bzw. ihn zu erhalten. Die WRRL setzt einen neuen umfassenden, ganzheitlichen und ökologisch orientierten Rahmen. Neben dem Gewässerschutz betrifft dies auch die Trinkwasserversorgung sowie Fragen der nachhaltigen Nutzung der Gewässer und ihres Umfeldes.
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie
Die Umsetzung der WRRL in nationales Recht (Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes) erfolgte 2002, die Landeswassergesetze wurden in den Folgejahren modifiziert. Parallel erfolgte die Erfassung des Grundwassers und der Oberflächengewässer. Hier werden neben physikalisch-chemischen Parametern verschiedenste Organismengruppen als Indikatoren eingestzt. Aus Gründen der Praktikabilität werden bei den Stillgewässern zunächst Größen ab 50 ha, bei den Fließgewässern Einzugsgebiete größer 10 km² bearbeitet. Die Bestandsaufnahme ist derweil abgeschlossen, die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen sind ermittelt und bis Ende des Jahres 2008 werden die Entwürfe für die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erstellt sein.Nach deren Inkraftreten sollen sie ab 2010 umgesetzt werden. In dieses Zeitfenster trifft auch die Entscheidung über die Kosten, die den Wassernutzern zur Deckung der Wasserdienstleistungen auferlegt werden sollen.
Der Prozess der Umsetzung ist zeitlich am Ende der ersten Hälfte angelangt. Die Wassergüte ist durch den Technologieeinsatz der letzten Jahrzehnte stetig verbessert worden. Dem gegenüber sind bei der Gewässerstrukturgüte und der Gewässervielfalt Defizite vorhanden. Inhaltlich zeichnen sich immer mehr Details ab; die Bedeutung der Formen der Gewässerbewirtschaftung ist in den Focus gerückt.
Es wirken viele Nutzer- und Interessengruppen auf die Oberflächengewässer, wie z.B. aus der Energiewirtschaft, der Freizeitsparte, dem Wasserbau und natürlich aus der Fischerei. Denn diese übt mit ihrem Umgang mit den Gewässern, insbesondere mit dem Besatz unbestreitbar einen direkten Einfluß auf das Gewässerökosystem aus. Bei den stehenden Gewässern ist bei Größen von derzeit noch über 50 ha in erster Linie die Berufsfischerei von Bedeutung. Doch in Zukunft und jetzt schon bei den Fließgewässern trägt die Angelfischerei zur Gewässerbewirtschaftung einen großen Anteil bei.
Die Angelfischerei hat einen bedeutsamen Anteil an der Gewässerbewirtschaftung. Die Inhalte der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Ziele der verschiedenen Angelverbände haben hier große Schnittmengen. Im Kern sind dies der verantwortungsvollen Umgang mit dem Lebensraum Gewässer und dessen nachhaltige Nutzung Somit wäre die Fischerei ein idealer Partner auch für die Akteure in der Verwaltung und in den Behörden, die verantwortlich sind für die Umsetzung der WRRL. Voraussetzung hierfür wäre, dass die Fischerei über die Verbandsebenen hinaus zeigt, dass sie willens und in der Lage ist, auch an der Basis vor Ort fachliche und kompetente Arbeit in der Gewässerhege und -pflege zu leisten. Über die bisherige gute fachliche Praxis hinaus – die in der eigenen und öffentlichen Wahrnehmung leider den Namen nicht immer verdient – gilt es aufzuzeigen, dass die Fischerei ein verläßlicher kompetenter Partner in Fragen rund um die Gewässerbewirtschaftung ist.
Das Wissen um die Inhalte der verschiedenen fischereilich relevanten Themen ist, zumindest in der Wissenschaft und den entsprechenden fischereilichen Funktionärsebenen vorhanden. Das – wissenschaftliche – Handwerkszeug liegt also vor. Es handelt sich dabei jedoch um einerseits recht „trockene“ Physik und Chemie sowie andererseits z.T. recht komplizierte Wechselbeziehungen und ökosystemare Abläufe. Diese sollten die Fischereivereine, konkret die mit der Gewässerhege und -pflege betrauten Gewässerwarte jedoch kennen (müssen). Insofern ist es nötig, die notwendigen Grundlagen vom wissenschaftlichen Niveau auf die pragmatische Handlungsebene zu transferieren. Somit kann jeder Angelverein in die Lage gebracht werden, seine Gewässer ordnungsgemäß und nachhaltig zu bewirtschaften. Die Angelverbände und die hier organisierten Vereine könnten somit noch besser in die Lage gesetzt werden, ihre Gewässer als attraktive Angelgewässer zu erhalten. Wichtiger erscheint darüber hinaus, durch eigenverantwortliches Handeln im Sinne der Gesetze (insbesondere die zukünftige Umsetzung der WRRL) hier Maßstäbe zu setzen, die Gedanken an eine externe Reglementierung gar nicht erst aufkommen lassen.