
Stand 06.02.2026
Wie in den vorherigen Meldungen weiter unten in Aussicht gestellt und vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) angekündigt, ist die Rec Fishing App tatsächlich seit dem 05.02.2026 verfügbar. Diese Anwendung für Smartphones ist bisher die einzige Möglichkeit zur Meldung von Fängen sowie zur Registrierung als Meeresangler.
Die App kann (natürlich kostenfrei) unter folgenden Links heruntergeladen werden.
Apple/iOS: https://apps.apple.com/de/app/recfishing/id6746253374
Google/Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=eu.europa.publications.recfishing
Wichtig: um die App nutzen zu können, muss ein EU-Login-Account erstellt werden. Man wird jedoch nach der Installation der Rec Fishing App durch diesen Prozess gelotst. Erste Rückmeldungen aus unserer Mitgliedschaft lassen darauf hoffen, dass der gesamte Prozess auch für Personen mit geringem digitalen Vorwissen in wenigen Minuten absolviert werden kann.
Trotz App – derzeit keine Meldepflicht!
Anglerinnen und Angler an Nord- und Ostsee müssen jetzt allerdings nicht in Hektik verfallen oder sich gar ein Smartphone beschaffen, denn die Umsetzung der EU-Fischereikontrollverordnung in Deutsches Recht ist noch nicht vollzogen. Das heißt: Für Meeresangler in Deutschland besteht noch keine rechtliche Pflicht, Fänge per App zu melden oder sich zu registrieren.
Der Grund: Die dafür notwendige Änderung des Seefischereigesetzes ist noch nicht endgültig beschlossen und in Kraft. Nach Auskunft des BMLEH wird damit erst im Sommer gerechnet. Erst wenn das Gesetz tatsächlich gilt, kann eine verbindliche Meldepflicht starten – ein genaues Datum steht derzeit noch nicht fest.
Dass die Einführung der EU-Kontroll-App nun an fehlenden rechtlichen Grundlagen in Deutschland hängt, passt leider ins Bild: Klare Regeln wären längst nötig gewesen, damit Angler und die zuständigen Stellen frühzeitig planen können. Wenn die App zudem kaum Gründe zur freiwilligen Nutzung bietet, drohen am Ende vor allem Frust, schlechte Daten und eine verpasste Chance.
Sobald die Rechtsgrundlage vorliegt, soll die Meldung über die App für bestimmte Arten gelten: Wolfsbarsch und Aal (Nordsee) sowie Dorsch, Aal und Lachs (Ostsee).
Wir werden auch natürlich informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.
Stand 14.01.2026
Fünf Tage nachdem die EU-Kontrollverordnung in Kraft getreten ist und zumindest formal eine Registrierungspflicht für Meeresangler und eine Meldepflicht für deren Fänge besteht, hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat heute ein paar der wichtigsten Informationen veröffentlicht:
https://www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln
Das Wichtigsten vorab: Die Meldung von Fängen und die Registrierung als Meeresangler funktioniert in Deutschland frühestens ab dem 05.02 – vorher wird die dafür nötige App in Deutschland nicht verfügbar sein.
Bis zu diesem Datum gilt laut Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat folgendes: „Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten zu verstehen gegeben, dass die Nichtnutzung der RecFishing-App vor deren tatsächlicher Bereitstellung keine negativen Konsequenzen für die Freizeitfischenden haben sollte.“ Es muss sich also mindestens bis zum 05.02. kein Meeresangler in Schleswig-Holstein registrieren oder Fänge melden.
Ab 05.02 meldepflichtig sind dann vorerst:
- Nordsee: Wolfsbarsch, Aal
- Ostsee: Dorsch/Kabeljau, Aal, Lachs
Auch zurückgesetzte Fische (Rückwürfe) müssen gemeldet werden.
Sobald die App verfügbar ist, gilt: Registrieren, Fänge derselben Art am Angeltag eintragen und melden.
Der DAFV hat einen umfangreichen Beitrag zu dem Thema veröffentlicht. Besonders lesenswert ist die Einordung des Vorgangs durch den DAFV Geschäftsführers Alexander Seggelke.
Mitteilung DAFV 14.01.2026
Das BMELH hat uns heute morgen (14.01.2026) darüber informiert, dass die FAQs nun veröffentlicht wurden: https://www.portalfischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln
Seit dem 10. Januar 2026 sind alle Meeresangler in der EU dazu verpflichtet, Fänge von bestimmten Fischarten mittels der neuen europäischen RecFishing-App an die Europäische Kommission zu melden. Die Meldepflicht besteht vorerst nur für Wolfsbarsch und Aal in der Nordsee und Dorsch, Aal und Lachs in der Ostsee. Grundlage für diese Verpflichtung zur Meldung von Anglerfängen ist die Verordnung (EU) 2023/2842 zur Änderung der EU-Fischereikontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1224/2009). Aufgrund von technischen Überlegungen der EU-Kommission wird die App laut dem Bundesministerium Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH) voraussichtlich erst ab dem 5. Februar 2026 in den Android und Apple App Stores verfügbar sein. Es muss entsprechend davon ausgegangen werden, dass bis zu diesem Zeitpunkt ohne die Verwendung der App an der Küste geangelt werden kann.
Was ist der Hintergrund für die neuen Berichtspflichten?
Der politische Prozess für diese Änderungen kam bereits 2018 ins Rollen und wurde von Anfang an durch den DAFV eng begleitet. Im ersten Umsetzungsbericht zur seit 2009 geltenden EU-Fischereikontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1224/2009) wurden im Jahr 2017 gravierende Schwächen identifiziert. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wurden zwischen Kommission und Parlament in Brüssel, Änderungen verhandelt. Diese mündeten am 30. Mai 2023 in einem Kompromiss (Verordnung (EU) 2023/2842) welcher auch die verpflichtende, elektronische Meldung von Anglerfängen vorsieht.
Welche Rolle spielte der DAFV in diesem Prozess?
Die EU-Mitgliedsstaaten hatten die Wahl auf eine Lösung der EU zu setzen oder die Daten selbst zu erheben und bei der EU elektronisch anzuliefern. Das zuständige Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und der DAFV haben sich im Vorfeld gegen ausufernde Berichtspflichten für die Freizeitfischerei ausgesprochen. Aus Sicht des DAFV gab es aber keinen vernünftigen Grund, sich sinnvollen Erhebungen grundsätzlich zu verweigern. Regulierungen für Angler beruhen vielfach auf Stichproben, welche über Modelle hochgerechnet werden. Im ungünstigsten Fall werden dann fischereiliche Managemententscheidungen auf Grundlage von Über- oder Unterschätzung getroffen. Hier bestand aus Sicht des DAFV eine einmalige Chance, durch die Erhebung guter, belastbarer Daten neue Grundlagen für ein verbessertes und nachhaltiges Fischereimanagement zu gewährleisten.
Ausführliche Überlegungen zur sinnvollen Erhebung von Daten durch Angler haben wir bereits in unserem Leitartikel „Die Macht der Daten“ in unserer AFZ-Fischwaid 4/2023 veröffentlicht.
Darauf basierend hat der DAFV zusammen mit dem Thünen-Institut für Ostseefischerei Anfang 2025 ein technisches Konzept für die Umsetzung der elektronischen Datenerhebung in Deutschland entwickelt. Darin wurden die jetzt zu Tage tretenden Probleme (bspw. das Fehlen einer analogen Alternative zum Smartphone) der EU-App bereits berücksichtigt und gelöst. Bedauerlicherweise konnte dieses Konzept die Fischereibehörden der Bundesländer nicht überzeugen und man entschied sich stattdessen dafür, auf eine App zu setzen, welche von einem externen Anbieter im Auftrag der EU-Kommission entwickelt werden sollte.
Auch nach dieser, aus Sicht des DAFV, bedauerlichen Entscheidung hat der DAFV weiterhin konstruktiv mit dem BMELH zusammengearbeitet und den Dialog zwischen den Europäischen Angelverbänden (EAA) und der zuständigen Abteilung innerhalb der Europäischen Kommission (DG Mare) maßgeblich gesteuert. Hauptziel aller europäischen Verbände war und ist es, dass eine bestmögliche Lösung entwickelt wird, welche sinnvolle Daten erhebt und gleichzeitig den Aufwand für Angler möglichst einfach und gering hält.
Dieser Prozess war geprägt durch direkte Arbeitstreffen mit der EU-Kommission und Testphasen, während denen der DAFV und seine europäischen Partnerverbände verschiedene Prototypen der App getestet haben (Oktober bis Dezember 2025). Unsere Rückmeldungen haben maßgeblich zur signifikanten Verbesserung der App beigetragen.
Entgegen der ursprünglichen Ankündigung (10. Januar 2026) wird die App nun stufenweise in den europäischen Mitgliedsstaaten eingeführt. In Deutschland soll dies laut Ministeriumsinformationen vom 12. Januar 2026, am 5. Februar 2026 passieren.
Welche Fakten sind bekannt?
Verfügbarkeit der europäischen RecFishing-App
Laut dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH) wird die App ab dem 5. Februar 2026 in den Android und Apple App Stores verfügbar sein.
Die Fänge welcher Arten müssen gemeldet werden?
Der Fang folgenden Fischarten muss verpflichtend gemeldet werden. Da auch Rückwürfe gemeldet werden müssen, beinhaltet diese Liste auch Arten, für welche aktuell ein Fangverbot besteht.
Nordsee
- Europäischer Aal (Anguilla anguilla)

- Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax)

Ostsee
- Europäischer Aal (Anguilla anguilla)

- Dorsch/Kabeljau (Gadus morhua)

- Atlantischer Lachs (Salmo salar)

Wo finde ich weitere Informationen zur Verwendung der App in Deutschland?
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wird in den kommenden Tagen unter folgendem Link einen Fragenkatalog (FAQs) freischalten:
https://www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln
Die zentrale E-Mailaddresse für Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der App lautet:
FAQs der Europäischen Kommission
Der Fragenkatalog der Europäische Kommission beantwortet die folgenden Fragen:
- Warum müssen Freizeitfischer jetzt ihre Fänge registrieren?
- Welche Ziele haben diese neuen Berichterstattungsmaßnahmen?
- Was ist RecFishing? Wie und warum wurde es entwickelt?
- Wie funktioniert RecFishing in der Praxis?
- Wer ist verpflichtet, marine Angelfänge zu melden?
- Wie werden Angelfischer ihre Fänge melden?
- Verfolgt die mobile App RecFishing den Standort der Angelfischer?
Die Antworten auf diese Fragen stehen in folgendem Dokument Fragen und Antworten zur RecFishing-App
Hintergrundinformationen der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hat die wesentlichen Punkte auf einer gesonderten Webseite zusammengefasst. Eine Übersetzung ist in dem Dokument EU startet RecFishing – ein digitales System zur Vereinfachung der Erfassung von Fangdaten in der Angelfischerei zu finden.
Hier die Kernpunkte:
- Um die EU-Küstenstaaten bei der Umsetzung dieser neuen Anforderungen zu unterstützen und die Kosten für die nationalen Behörden zu begrenzen, hat die EU ein gemeinsames digitales System entwickelt und zur Verfügung gestellt.
- Die mobile App zur Erfassung der Fänge wird schrittweise verfügbar gemacht, sobald die einzelnen EU-Länder ihre nationale Einführung abgeschlossen haben.
- 13 Länder nutzen die EU-RecFishing-App (Belgien, Zypern, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien und Schweden).
- 9 Länder haben eine eigene App entwickelt.
- Angler können sich für weitere Informationen zur Einführung und Umsetzung an ihre nationalen Behörden wenden.
Einordnung aus Sicht des Geschäftsführers des Deutschen Angelfischerverbands (DAFV), Alexander Seggelke
Gemeinsam mit dem Thünen-Institut für Ostseefischerei haben wir Anfang 2025 ein technisches Konzept für eine nationale Lösung erarbeitet, das praxisnah, datenschutzkonform und inklusiv gewesen wäre – unter anderem mit Alternativen für Anglerinnen und Angler ohne Smartphone. Dieses Konzept wurde jedoch von den zuständigen Fischereibehörden der Länder abgelehnt und nicht weiterverfolgt. Stattdessen entschied man sich für eine zentrale Lösung der EU-Kommission.
Diese Entscheidung macht nun strukturelle Schwächen deutlich, die wir aus vielen Digitalisierungsprojekten in Deutschland kennen. Trotz jahrelanger Vorbereitungszeit bestehen mit Inkrafttreten der neuen Regelung weiterhin erhebliche Unklarheiten.
Die App soll in Deutschland zeitnah verfügbar sein; aktuell ist der 5. Februar als Starttermin angekündigt. Allerdings bestehen weiterhin zahlreiche offene Fragen, die eine reibungslose Nutzung erheblich erschweren:
Wer übernimmt den Support und die Zuständigkeiten auf nationaler Ebene?
Wie werden Nutzer ohne Smartphone oder mobiles Endgerät einbezogen?
Und wie kann der Registrierungsprozess über das EU-Login so gestaltet werden, dass er für Anglerinnen und Angler verständlich, praktikabel und zuverlässig funktioniert?
Erste Tests haben gezeigt, dass die Registrierung unnötig kompliziert ist und viele Nutzer bereits an diesem ersten Schritt scheitern könnten.
Viele dieser Herausforderungen sind dabei weniger technischer, sondern vielmehr struktureller Natur. Die föderale Struktur Deutschlands, fehlende einheitliche Verantwortlichkeiten und lange Entscheidungswege erschweren die Umsetzung erheblich. Hinzu kommt eine Verwaltungskultur, die stark auf formale Absicherung ausgerichtet ist, während Aspekte wie Nutzerfreundlichkeit, Praxistauglichkeit und Motivation der Nutzer leider oft zu kurz kommen. Das Ergebnis ist ein Digitalisierungsprozess, der die Anforderungen der Nutzer und die Potenziale moderner Technologien bislang nicht annähernd erfüllt.
Die Einführung sollte zumindest transparent, praxistauglich und verlässlich erfolgen – mit klaren Informationen, einem funktionierenden Support-System und Lösungen für alle Nutzergruppen. Leider ist dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gewährleistet.
Der konkrete Nutzen des gesamten Vorhabens für die Anglerinnen und Angler selbst wird bislang überhaupt nicht vermittelt. Es bleibt vollkommen unklar, welchen praktischen Vorteil die Nutzerinnen und Nutzer aus dem Aufwand ziehen können.
Der zentrale Punkt „Was habe ich persönlich davon?“ bleibt vollständig unbeantwortet. Ohne klar erkennbare Vorteile für den Einzelnen – etwa in Form relevanter Informationen, praktischer Funktionen oder konkreter Anreize – besteht die Gefahr, dass die Nutzung der App lediglich als lästige Pflicht wahrgenommen wird. Solange keine überzeugenden Motivationsmechanismen oder tatsächlichen Mehrwerte geschaffen werden, dürfte die Umsetzung überwiegend auf Verpflichtung und mögliche Bußgelder angewiesen sein. Da die täglichen Meldepflichten für Anglerinnen und Angler am Gewässer im Rahmen der aktuellen Regelung zudem nur nachträglich überprüfbar sind, erscheint es fraglich, ob aus Deutschland überhaupt belastbare und aussagekräftige Daten in die RecFishing-EU-Datenbank einfließen werden.
Damit verfestigt sich der Eindruck, dass die Maßnahme in erster Linie auf symbolische Kontrollen ausgelegt ist um eine lästige Pflicht der EU zu erfüllen – und weniger darauf, die Anglerinnen und Angler aktiv einzubinden oder von den gewonnenen Daten zu profitieren. 2030 wird die meldepflichtige Artenliste für Anglerinnen und Angler voraussichtlich auf alle Fischarten, welche einer Fangquote in Nord- und Ostsee unterliegen erweitert. Spätestens bis dahin müssen auch die strukturellen Probleme der dezeitigen Lösung behoben sein. Leider bleibt diese Chance bislang ungenutzt, was besonders schade ist, da eine bessere Umsetzung nicht nur der Wissenschaft, sondern auch den Anglerinnen und Anglern selbst einen erheblichen Mehrwert hätte bringen können.
Stand 09.01.2026
Eigentlich müssen laut EU-Kontroll-Verordnung ab dem morgigen 10.01.2026 Meeresangler in der EU ihre Fänge melden. Das zuständige Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat allerdings bis zum heutigen Tag weder aussagekräftige Informationen dazu veröffentlicht, noch ist die zur Meldung und Registrierung nötige App bisher öffentlich verfügbar.
Wir haben durch den DAFV mehrfach versucht, verbindliche Informationen zum Start der Meldepflicht und den genauen Anforderungen zu erhalten. Die einzigen, wenig erhellenden Antworten sind in der Meldung unten aufgeführt. Es gibt also bis zum heutigen Tag keine klare Aussage zur Fangregistrierung ab dem morgigen 10.01..
Eigentlich sollten spätestens heute auf dieser Frage- und Antwort-Seite des Bundes die wichtigsten Dinge erklärt werden – unserer Ansicht nach viel zu spät, um Angler auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten. Leider befinden sich noch keine Informationen auf der Seite (Stand 16:30, 09.01.).
Unsere dringlichsten Fragen wären gewesen:
- Wo finden Angler die App?
- Muss sich jeder Meeresangler in der App registrieren?
- Was machen Angler ohne Smartphone?
- Muss ich jeden Angeltag aufzeichnen / melden?
- Gibt es eine Hilfe-Hotline bei Fragen / Problemen mit der Anmeldung?
Wir hoffen, dass binnen der nächsten Tage endlich Klarheit geschaffen wird und unsere Angler an der Küste fischen können, ohne unsicher zu sein, was gerade geltendes Recht ist.
Derzeit keine Meldepflicht!
Bis es seitens des Ministeriums eine klare Kommunikation gibt und die App für jedermann verfügbar und nutzbar ist, können Angler in Deutschland der KontrollVO nicht gerecht werden. Seitens des Bundes beziehungsweise der Länder kann daher auch keine Durchsetzung dieser Verordnung durchgeführt werden. Somit kann momentan die angekündigte Melde- und Registierungspflicht für Angler nicht gelten! Ihr könnt also fürs Erste wie gewohnt ohne Registrierung oder Fangmeldung an die Küste.
Wir berichten, sobald es zu diesem Thema einen neuen Sachstand gibt.
Stand 09.12.2025
Ab 10. Januar 2026 müssen Meeresangler in der EU ihre Fänge melden. Damit wird die Änderung der EU-Fischereikontrollverordnung umgesetzt.

Kurz vor Jahresende haben wir nun einige Informationen zur Umsetzung der EU-Kotrollverordnung erhalten, die eine Verpflichtung der Abgabe von Fangmeldungen mit sich bringt. In den vergangenen Monaten haben wir gemeinsam mit dem und durch den DAFV mehrfacht versucht, verbindliche Informationen zu erhalten – größtenteils vergeblich. Offenbar waren (und sind) die verantwortlichen Entscheidungsträger in Brüssel und Deutschland sich selbst nicht ganz klar darüber, wie die Kontrolle der Fänge aus der Angelfischerei im Detail umgesetzt werden kann. Nun haben wir immerhin einige der dringlichsten Fragen klären können. Angesichts dessen, dass ab 10.01.2026 bereits Fänge gemeldet werden müssen hätten wir uns hier eine deutlich frühere und eindeutigere Kommunikation gewünscht.
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
- Ab 10. Januar 2026 müssen Meeresangler in der EU ihre Fänge über die neue RecFishing Fisher’s App melden.
- In Deutschland betrifft die Meldepflicht zunächst folgende Arten:
- Nordsee: Europäischer Aal, Wolfsbarsch
- Ostsee: Europäischer Aal, Dorsch, Atlantischer Lachs
- Auch Rückwürfe müssen gemeldet werden – selbst wenn für eine Art derzeit ein Fangverbot gilt.
- Grundlage ist eine Änderung der EU-Fischereikontrollverordnung, da frühere Datenerfassungen als unzureichend bewertet wurden.
- Ziel: verlässlichere Daten für ein besseres Fischereimanagement.
- Noch offene Punkte:
- Ob es Alternativen zur App für Angler ohne Smartphone geben wird
- Wer in Deutschland für Support und Kontrolle zuständig sein wird
- Die Artenliste soll ab 2030 erweitert werden, genaue Arten sind jedoch noch nicht festgelegt.
Mitteilung des DAFV vom 01.12.2025

Ab dem 10. Januar 2026 sind alle Meeresangler in der EU dazu verpflichtet, Fänge von bestimmten Fischarten mittels der neuen EU-App RecFishing Fisher’s App an die Europäische Kommission zu melden. Für Deutsche Anglerinnen und Angler betrifft das im ersten Schritt Wolfsbarsch und Aal in der Nordsee und Dorsch, Aal und Lachs in der Ostsee. Grundlage für diese Verpflichtung zur Meldung von Anglerfängen ist die Verordnung (EU) 2023/2842 zur Änderung der EU-Fischereikontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1224/2009).
Warum kommt es zu dieser Änderung?
Der politische Prozess für diese Änderungen kam bereits 2018 ins Rollen und wurde von Anfang an durch den DAFV eng begleitet. Im ersten Umsetzungsbericht zur seit 2009 geltenden EU-Fischereikontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1224/2009) wurden im Jahr 2017 gravierende Schwächen identifiziert. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wurden zwischen Kommission und Parlament in Brüssel, Änderungen verhandelt. Diese mündeten am 30. Mai 2023 in einem Kompromiss (Verordnung (EU) 2023/2842) welcher auch die verpflichtende, elektronische Meldung von Anglerfängen vorsieht.
Die EU-Mitgliedsstaaten hatten die Wahl auf eine Lösung der EU zu setzen oder die Daten selbst zu erheben und bei der EU elektronisch anzuliefern. Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (damals BMEL, jetzt BMLEH) und der DAFV haben sich im Vorfeld gegen ausufernde Berichtspflichten für die Freizeitfischerei ausgesprochen. Aus Sicht des DAFV gab es aber keinen vernünftigen Grund, sich sinnvollen Erhebungen grundsätzlich zu verweigern. Regulierungen für Angler beruhen vielfach auf Stichproben, welche über Modelle hochgerechnet werden. Im ungünstigsten Fall werden dann fischereiliche Managemententscheidungen auf Grundlage von Über- oder Unterschätzung getroffen. Hier bestand aus Sicht des DAFV eine einmalige Chance, durch die Erhebung guter, belastbarer Daten neue Grundlagen für ein verbessertes und nachhaltiges Fischereimanagement zu gewährleisten. Mehr Informationen zu unseren Überlegungen findet ihr in unserem Leitartikel „Die Macht der Daten“ in unserer AFZ-Fischwaid 4/2023.
Entgegen den potenziellen Vorteilen einer nationalen Datenerhebung hat sich das Bundesministerium für die EU-Lösung entschieden. Damit ist die Benutzung der EU-App für alle Meeresangler ab dem 10. Januar 2026 verpflichtend.
Welche Fakten sind bekannt?
Die folgenden Informationen beruhen auf dem Verordnungstexten (Verordnung (EU) 2023/2842, Verordnung (EG) Nr. 1224/2009) und den Antworten des BMLEH auf den Fragebogen des DAFV (Stand 24.11.2025).
Verfügbarkeit der RecFishing Fisher’s App
Nach Auskunft der Dienststellen der Europäischen Kommission soll die App rechtzeitig zum 10.01.2026 zum Download bereitstehen. Wenn die App zum Download bereitsteht, wird der DAFV darüber informieren.
Die Fänge welcher Arten müssen ab dem 10. Januar 2026 gemeldet werden?
Der Fang folgender Fischarten muss verpflichtend gemeldet werden. Da auch Rückwürfe gemeldet werden müssen, beinhaltet diese Liste auch Arten, für welche aktuell ein Fangverbot besteht.
Nordsee
- Europäischer Aal (Anguilla anguilla)

- Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax)

Ostsee
- Europäischer Aal (Anguilla anguilla)

- Dorsch/Kabeljau (Gadus morhua)

- Atlantischer Lachs (Salmo salar)

Die Artenliste wird ab dem 10. Januar 2030 aufgrund von wissenschaftlichen und ökonomischen Bewertungskriterien erweitert. Eine definitive Liste steht zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht fest.
Wann muss ich meine Fänge elektronisch melden?
Die Verordnung sieht vor, dass jeder Meeresangler die entsprechenden Fänge am selben Tag melden muss. Zum jetzigen Zeitpunkt ist aus Sicht des DAFV allerdings vollkommen unklar, wie die verordnungskonforme Umsetzung unter diesen Rahmenbedingungen kontrollierbar sein soll. Laut Bundesministerium liegt er Großteil der Kontrolltätigkeiten bei den deutschen Ländern. Weiterhin schreibt das Ministerium „Sollte die Überprüfung vor Ort nicht unmittelbar ergiebig sein, erscheint vorstellbar, dass zunächst die relevanten persönlichen Daten der angetroffenen Person aufgenommen werden und im Nachhinein überprüft wird, ob die Person registriert gewesen ist und relevante Fänge aufgezeichnet und gemeldet hat.“
Was, wenn ich kein Mobiltelefon verwenden will oder kann?
Gegenüber EU-Kommission und Bundesministerium hat der DAFV frühzeitig darauf Aufmerksam gemacht, dass es zur Verwendung eines Mobiltelefons auch eine alternative Meldemöglichkeit geben muss. Ob und wie diese Möglichkeit bestehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
Welche weiteren Punkte sind zum jetzigen Zeitpunkt noch ungeklärt?
Bedauerlicherweise bestehen sechs Wochen vor Inkrafttreten der neuen Verordnung in deutschen Küstengewässern immer noch viele Fragezeichen.
Bisher ist nicht geklärt, welche Institution in Deutschland den Kundendienst/Support bei Rückfragen von Anglern übernehmen wird. Der sogenannten Level-One-Support ist aus Sicht des DAFV eine wichtige Grundvoraussetzung, um die Registrierung und Einführung der App zu gewährleisten.
Das derzeitige Registrierungsverfahren über das EU-Login-Verfahren auf den Webseiten der Europäischen Kommission hat in einer ersten Testphase zu erheblichen Problemen geführt. Ein reibungsloser Registrierungsprozess ist aber eine weitere Grundvoraussetzung, um die Angelfischer nicht schon beim ersten Kontakt zu verprellen.
Des Weiteren sieht der Registrierungsprozess aktuelle keine Verifizierung der Angelberechtigung der Person vor. Wo, wann und durch wen diese durchgeführt werden soll, ist zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls ungeklärt.
