Luftaufnahme des Hafens von Kiel und der Kieler Förde. Im Vordergrund ist die Innenstadt von Kiel mit Gebäuden, Straßen und Wasserflächen zu sehen. Am Kai liegt eine große Fähre der Stena Line. Im rechten Bereich des Bildes befinden sich die Werftanlagen mit großen Kränen und Industriegebäuden. Im Hintergrund erstreckt sich die Kieler Förde bis zur Ostsee, umgeben von bewaldeten Ufern und vereinzelten Siedlungen. Der Himmel ist leicht bewölkt, und die Landschaft zeigt eine Mischung aus urbaner und natürlicher Umgebung.
Auf der Kieler Förde kommt es in letzter Zeit vermehrt zu Anzeigen wegen Angeln in der Fahrrinne.
Foto: Bundesanstalt für Wasserbau CC BY 4.0

In den letzten Wochen berichten viele Angler über Anzeigen der Wasserschutzpolizei (WSP) wegen des Angelns auf gesperrten Wasserflächen in der Kieler Förde.

Angeblich soll dafür eine Änderung der KüFVO verantwortlich sein. Das trifft nicht zu, aber § 61 Abs. 1 Nr. 18 Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) ist die einschlägige Rechtsgrundlage. Nach dieser Vorschrift handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig § 38 Satz 1 SeeSchStrO zuwiderhandelt: „Auf den nach § 60 Abs. 1 bekanntgemachten Wasserflächen ist das Fischen für bestimmte Arten der Fischerei, Schießen oder Jagen verboten.“

Die Bekanntmachung der Wasserflächen erfolgte auf der Seite https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/SeeSchStrO/Sechster-Abschnitt/38/38-node.html unter Ziffern 22.4.1 für das Fahrwasser und 22.4.2 für Bereiche in einem Abstand von 200 m vor Hafeneinfahrten, Anlegestellen, Liegestellen, Warnstellen, Pegeln und Messgeräten.

Unterstützung für LAV-Mitglieder

Die Rechtslage ist nicht eindeutig und insofern evt. angreifbar. Aber wegen der Enge der Kieler Förde im Bereich südlich der Linie Scheermole-Küstenkraftwerk kann es beim bloßen Angeln vom treibenden Boot ohne Beeinträchtigung der Schifffahrt ohnehin bürgerfreundliche Duldungen geben. Wer dennoch einen Bußgeldbescheid erhält und Mitglied in einem LAV-Verein ist darf sich gerne an unsere Geschäftsstelle wenden, möglicherweise können wir unterstützen.

Keinen Ausweg gibt es aber beim Ankern auf den bekanntgemachten Wasserflächen, beim Festmachen an Anlegern und beim Beleidigen von Beamten, wie es wohl leider in den letzten Wochen vereinzelt geschehen ist. Wir alle sollten immer dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme folgen.