Im Vordergrund des Bildes ist eine moderne Spinnrute mit Rolle zu sehen, die quer auf zwei in den Boden gesteckten Astgabeln abgelegt ist. An einem der Äste hängen vier bunte Gummiköder mit Bleiköpfen, sogenannte Gummifische, in Gelb-, Grün- und Naturtönen. Im unscharfen Hintergrund steht ein Mann mit Angel in der Hand am Ufer des Nord-Ostsee-Kanals. Er trägt eine rote Jacke unter einer dunklen Weste sowie eine Baseballkappe. Das Wetter ist bewölkt, aber trocken, das Ufer ist von kahlem Schilf gesäumt.
Kunstköder dürfen im NOK während der Zanderschonzeit zukünftig nur noch im östlichen Kanalteil (östlich Fähre Sehestedt) verwendet werden.

Ab der kommenden Angelsaison gilt am Nord-Ostsee-Kanal (NOK) eine angepasste Regelung zur Zanderschonzeit. Als Landesangelverband Schleswig-Holstein möchten wir damit den Zander während der Laichzeit vorsorglich schützen.

Was gilt künftig?

Im gesamten Abschnitt des Nord-Ostsee-Kanals westlich der Fähre Sehestedt (Kilometer 1,65 bis 75,3) ist während der Zanderschonzeit vom 01. März bis 31. Mai das Angeln mit Kunstködern nicht erlaubt.

Ausnahme:
Heringspaternoster dürfen weiterhin überall auch in dieser Zeit verwendet werden.

Hintergrund

Die neue Regelung geht auf einen entsprechenden Antrag aus unserer Mitgliedschaft zurück, der auf unserer Jahreshauptversammlung 2025 vorgebracht und mit großer Mehrheit angenommen wurde. Die neue Schonzeit-Regelung haben wir danach in Abstimmung mit dem Verpächter des Gewässers, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV), umgesetzt. Wir folgen damit dem klaren Wunsch unserer Vereine.

Warum haben wir uns für diese Regelung entschieden?

Der Nord-Ostsee-Kanal ist ein sehr produktives und attraktives Zandergewässer. Seit einigen Jahren stellen wir einen deutlich gestiegenen Angeldruck und eine gestiegene Zandernetnahme fest. Um auch künftig stabile Bestände und gute Angelmöglichkeiten zu gewährleisten, wenden wir bewusst das Vorsorgeprinzip an. Denn: ungestörte Zander können sich erfolgreicher vermehren.

Mit der neuen Regelung wollen wir zudem die gezielte Befischung von Zandern während der Schonzeit klar unterbinden und eindeutige, für alle verständliche Rahmenbedingungen schaffen. In den vergangenen zwei Jahren wurden uns vermehrt Fälle von Schonzeitverstößen gemeldet. Dazu zählen sowohl das gezielte Beangeln und die Entnahme von Zandern als auch das zwar nicht explizit verbotene, aber fachlich und ethisch nicht vertretbare Zanderangeln unter dem Vorwand der Barschangelei. Unser Ziel ist ein faires und verantwortungsvolles Angeln am NOK.

Mehrere Menschen angeln nebeneinander vom Geländer einer Kaimauer am NOK aus. Im Vordergrund ist ein Mann mit Angelrute zu sehen, weiter hinten werfen andere ihre Köder aus, ein Hering wird gerade an Land geholt. Links verläuft ein Weg, auf dem eine Joggerin und ein Radfahrer unterwegs sind. Im Hintergrund liegt ein der Schleusenbereich mit großen Frachtschiffen und einer Segelyacht. Die Szene spielt bei tief stehender Sonne, vermutlich am späten Nachmittag.
Im östlichen Kanalteil darf auch während der Zanderschonzeit weiterhin mit Kunstködern geangelt werden. Zudem sind Heringspaternoster grundsätzlich von dem Kunstköderverbot ausgenommen.

Warum gilt die Regelung nur westlich von Sehestedt?

Die räumliche Begrenzung beruht auf fachlichen Gründen. Östlich der Fähre Sehestedt ist der Salzgehalt des Wassers höher, sodass dort kein relevantes Zanderlaichgeschehen stattfindet. Entsprechend konzentriert sich die Regelung auf den westlichen Bereich des Kanals. Die Schonzeit gilt natürlich wie gehabt für das ganze Gewässer.

Was bedeutet das für andere Fischarten?

Das Angeln auf Meerforelle, Dorsch und Barsch mit Kunstködern bleibt im Frühjahr im östlichen Bereich des NOK weiterhin möglich und ist von der neuen Regelung nicht betroffen.