Auf dieser Seite halten wir euch zu allen für uns Angler wichtigen Vorgängen rund um den Nationalpark Ostsee auf dem Laufenden.
Wir empfehlen euch die Seite www.nationalpark-ostsee.de für tägliche Neuigkeiten über das Vorhaben. Wir arbeiten mit an der Seite und kooperieren mit dem Betreiber sowie den assoziierten Wassersportlern.
Konsultationsprozess im Koalitionsvertrag festgehalten
Der momentan laufende Konsultationsprozess zum Nationalpark Ostsee (NPO) soll klären, ob ein Nationalpark an dem Schleswig-Holsteinischen Teil der Ostseeküste auf Flächen des Landes eingerichtet werden soll und kann. Dieser Vorgang wurde im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auf Bestreben des Bündnis 90/die Grünen in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Vorangetrieben wird das Projekt vom Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) unter Minister Tobias Goldschmidt.
Fakten Nationalpark Ostsee – was ist geplant?
- Weitläufige Gebietskulisse für S-H – große Bereiche der Küstenlinie und küstennaher Gewässer sind derzeit als Potenzialgebiet vorgesehen.
- Landseitige Flächen mit Ausnahme weniger, kleiner NSG, sind in der Potenzialkulisse explizit nicht vorgesehen.
- In einem Nationalpark muss auf mehr als 50 % der Fläche quasi Nullnutzung erfolgen (Kernzone), ein „ungestörter Ablauf von Naturvorgängen“ gewährleistet sein (Bundesnaturschutzgesetz § 24).
- Der Anteil dieser Kernzonen kann auch höher liegen und vor allem im Laufe der Zeit zunehmen. Dies bedarf keiner regionalen Mitsprache.
- Durch Ausweisung eines Nationalparks kommen Bundes- und EU-Gesetze zum Tragen.
- Bisher keine konkreten Schutzziele bekannt. In den bisher einsehbaren Unterlagen findet sich eine Auflistung „mariner Besonderheiten“ der Potenzialgebiete (z. B. Seegraswiesen, Schweinswalsichtungen, Muschelvorkommen, aktive und passive Kliffs, Brut- und Rastplätze von Meeresenten und fischfressenden Vögeln)