
Kurzportrait
Der Prüßsee ist eines der spannendsten „neuen“ LAV-Gewässer im Südosten Schleswig-Holsteins. Er liegt landschaftlich reizvoll im Naturpark Lauenburgische Seen zwischen Mölln und Lauenburg – direkt am Elbe‑Lübeck‑Kanal (ELK). Entstanden ist das Gewässer durch Kiesabbau: Im Grunde handelt es sich um mehrere miteinander verbundene Baggerseen. Genau das macht den Reiz aus – denn die Unterwasserstruktur ist abwechslungsreich, mit Kanten, Plateaus, Krautbänken und tieferen Becken. Die Wasserqualität gilt als gut, weil mehrere Quellen verschiedene Seeteile speisen. Zusätzlich sorgt die direkte Verbindung zum ELK über einen kurzen Stichkanal für Austausch und saisonale Fischwanderungen.
Angeln & Regelwerk
Das Fischereirecht am Prüßsee ist komplex: Neben dem LAV gibt es zahlreiche Anwohner mit kleinräumigen Rechten. Deshalb sind nicht alle Bereiche frei beangelbar. Entscheidend ist, dass die Grenzen zwischen Angel- und Verbotsbereichen strikt eingehalten werden. Für die Praxis hat sich dafür eine digitale Gewässerkarte bewährt, in der Angel- und Sperrzonen sowie die eigene Position sichtbar sind (App Angeln-In).
Es kann in dafür ausgewiesenen Zonen vom Ufer aus geangelt werden; seit 2024 sind außerdem Mietboote am See verfügbar, wodurch sich die Inselwelt, Krautfelder und tieferen Bereiche deutlich besser erschließen lassen. Gerade auf einem verwinkelten, strukturierten Baggerseenkomplex ist das Boot ein echter Vorteil.

Spots, Bedingungen & Service
Viele LAV‑Uferstrecken liegen „im Grünen“, abseits von Wassergrundstücken. Teilweise sind die Ufer noch etwas verwildert; eine Wathose kann den Aktionsradius deutlich erweitern, es gibt aber auch Plätze, an denen entspannt ohne Wathose geangelt werden kann. Mit Boot lassen sich die zahlreichen Inseln, Totholzbereiche und Krautkanten gezielt anfahren – typische Standplätze für Räuber wie Hecht und Wels sowie für Schleie und Karpfen am Holz.
Wichtiger Praxispunkt: Gerade in der kalten Jahreszeit wandern Fische aus dem ELK in den Prüßsee ein, um im tieferen Wasser und in Pflanzenbeständen zu überwintern. Wer dann mobil bleibt und Strukturen abfischt, kann sehr abwechslungsreiche Tage erleben.

Fischbestand & Besonderheiten
Bekannt ist der Prüßsee vor allem für seine Hechte und Karpfen. Karpfen können beachtliche Größen erreichen (Fische im Bereich 15–25 kg sind grundsätzlich möglich). Ebenfalls spannend: Schleien lassen sich im klaren Wasser mitunter beobachten und gezielt beangeln.
Seit einigen Jahren nimmt zudem der Welsbestand deutlich zu; inzwischen sind nicht nur viele, sondern auch größere Exemplare vorhanden. Barsche profitieren ebenfalls von der ELK‑Anbindung: In der kälteren Jahreszeit sind sehr gute Barschfänge möglich, wenn Fischschwärme in den See ziehen.
Kurz: Der Prüßsee ist ein Struktur- und „Sichtwasser“-Revier mit viel Potential – ideal für alle, die gerne Plätze lesen, mobil fischen und bewusst an Hotspots arbeiten.
Wichtige Merkmale
- Lage: Naturpark Lauenburgische Seen (zwischen Mölln und Lauenburg), direkt am Elbe‑Lübeck‑Kanal (Stichkanal)
- Gewässertyp: miteinander verbundener Baggerseen‑Komplex (Kiesabbau) mit ausgeprägter Unterwasserstruktur
- Angelmöglichkeiten: Uferangeln (ausgewiesene Strecken), Mietboote am zentral gelegenen Steg verfügbar
- Hinweise: komplexe Fischereirechte – Angel-/Verbotszonen unbedingt beachten; digitale Gewässerkarte sehr empfehlenswert
- Zielfische/Bestand: Hecht, Karpfen, Schleie, Barsch, Aal, Wels (zunehmend), Brassen u. a.
- Preise: Mitglieder 10 €/Tag, 20 €/3‑Tage, 40 €/Woche, 120 €/Jahr | Nicht‑Mitglied 15 €/Tag, 30 €/3‑Tage, 60 €/Woche, 180 €/Jahr
Hier gibt es Erlaubnisscheine: https://www.hejfish.com/d/15387-pruesssee
Bestimmungen für das Angeln am Prüßsee
- Es darf vom Ufer und vom genehmigten Ruderboot aus geangelt werden. Motoren sind nicht erlaubt. Als Angelboote sind nur die Mietboote des Landesangelverbandes-Schleswig-Holstein und weitere durch diesen Verband genehmigte Boote zugelassen. Weitere Boote, ausgenommen Futterboote, sind im Zusammenhang mit dem Angeln generell verboten. Mit den Angelbooten darf zum Schutz der Böschungen und der Vegetation nicht am Ufer angelandet werden.
- Dem Erlaubnisschein liegt eine Karte bei, in der die zum Angeln freigegebenen Gebiete gekennzeichnet sind. In einem nordöstlichen Teilbereich ist nur das Angeln vom Ufer erlaubt. Ansonsten ist bis auf die in der Karte gekennzeichneten Uferangelzonen nur das Angeln vom Boot aus erlaubt. Teilweise muss dabei ein Abstand zum Ufer eingehalten werden. Bei bebauten Grundstücken ist generell ein Uferabstand von 10 m einzuhalten. Das Angeln von den Inseln im See aus und deren Betreten ist generell verboten. Um Konflikten z. B. mit Anwohnern vorzubeugen, müssen die Grenzen genau eingehalten werden. Bei Zweifeln zur genauen Lage der Gebietsgrenzen muss ein Sicherheitsabstand eingehalten werden. Beim Bootsangeln soll die App „Angeln-In“ zur Anzeige der Gebietsgrenzen in Echtzeit genutzt werden. In gesperrte Flächen dürfen die Köder weder geworfen noch mit ferngesteuerten Booten gebracht werden.
- Prüßsee-Mietern des Verpächters (Freizeitwelt Güster GmbH & Co. KG) ist das Angeln vom gepachteten Seeufer aus mit diesem Erlaubnisschein erlaubt, ebenso Anliegern vom eigenen Grundstück aus, sofern sie die aus der Karte ersichtliche Fläche nutzen.
- Es darf mit maximal drei Handangeln mit jeweils höchstens zwei Anbissstellen ganztägig geangelt werden (Köderfischsysteme und Kunstköder gelten als eine Anbissstelle). Beim Nachtangeln ist besondere Rücksicht auf Anwohner zu nehmen und Lärm zu vermeiden. Der Einsatz einer Köderfischsenke mit höchstens 1 x 1 m Fläche für den eigenen Köderfischbedarf ist erlaubt und zählt nicht zu den drei Angeln.
- Die Verwendung und das Mitführen von Echoloten/Echolotgebern mit Live-Sonar Technologie, die geeignet sind Bewegungen der Fische in Echtzeit darzustellen, ist verboten.
- Die Bootsnutzung, das Angeln und der gesamte Aufenthalt am Gewässer geschehen auf eigene Gefahr. Ausgelegte Angeln sind stets selbst zu beaufsichtigen. Eine Übertragung der Aufsicht ist nicht gestattet. Der Fischfang erfolgt nur für den Eigenbedarf, ein Verkauf ist verboten.
- Das Mindestmaß beträgt für den Hecht und den Zander 50 cm. Die Schonzeit für Zander geht vom 01.02. bis zum 31.05. des Jahres, die Schonzeit für Hecht vom 01.02. bis zum 30.04. Ansonsten gelten die Bestimmungen der BiFVO. Täglich dürfen bis zu zwei Hechte, zwei Zander und zwei Karpfen je Erlaubnisschein entnommen werden. Alle anderen Arten dürfen, sofern ihr Fang erlaubt ist, in unbegrenzter Menge entnommen werden.
- Der Erlaubnisschein berechtigt nicht zum Befahren der „nur für Anlieger“ freigegebenen Wege.
- Müll, Abfälle und Reststoffe sind vollständig mit nach Hause zu nehmen und dort ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten. Verstöße gegen das Fischereigesetz und die BiFVO sowie diese Erlaubnisscheinbedingungen werden verfolgt, der Erlaubnisschein wird ohne Vergütung eingezogen.
- Über den Fang sind Fanglisten zu führen. Die Fangmeldung ist spätestens nach dem Fangsaisonende beim Fischereirechtsinhaber, einer Ausgabestelle oder über das Internet abzugeben. Ist die Nicht-Abgabe der Fangmeldung bekannt, erfolgt keine Ausgabe eines neuen Erlaubnisscheines!
- Die Fischereierlaubnis umfasst zusätzlich Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren, die eines der erlaubten Fanggeräte unter der jederzeitigen Aufsicht des volljährigen Scheininhabers benutzen dürfen.
