Liebe Angelfreunde,
immer wieder erreichen uns in der LSFV-Geschäftsstelle Nachfragen zu Informationen, die aus dem Internet stammen. Diese Informationen sind nicht immer sauber recherchiert und nicht selten einfach falsch. Oft haben sich auf Seiten der Angler dann aber schon Meinungen gebildet und verbreitet, bevor wir zum Wahrheitsgehalt etwas mitteilen können.
Aktuell läuft eine Fragewelle zu Mindestmaßen und Schonzeiten von Plattfischen auf uns zu, weil ein Ratgeberportal falsche Angaben veröffentlicht, angeblich mit dem Sachstand vom 9. März 2020, immerhin mit dem Hinweis „Alle Angaben ohne Gewähr!“ Laut einiger Internetseiten sind Scholle und Flunder ab 01.02. geschont.
Tatsächlich übersieht auch der aktuell zitierte Ratgeber, dass seit etwa 15 Jahren eine Allgemeinverfügung zahlreiche Mindestmaße und Schonzeiten außer Kraft setzt. Unter anderem sind die Schonzeiten von weiblichen Schollen und Flundern aufgehoben, männliche Fische waren ohnehin ausgenommen.
Die LSFV-Geschäftsstelle steht allen Mitgliedern gerne für Auskünfte zur Verfügung. In der Regel können wir Aussagen mit fundierten Informationen treffen. Antworten auf Fragen, die sich auf Schleswig-Holstein beziehen, können gern in Schleswig-Holstein eingeholt werden.