Aktualisierung 24.02.2021: Viele Vereine erhalten in diesen Tagen mit der Post einen Gebührenbescheid im Zusammenhang mit dem Transparenzregister. Angesichts immer häufigerer Betrugsversuche ist die Verunsicherung groß, ob diese Bescheide „echt“ sind.

Sicher bestätigen kann der LSFV, daß es ein Transparenzregister gibt, daß der Bundesanzeiger Verlag dafür zuständig ist und daß die Gebühren 2,50 Euro (für die Jahre 2018 und 2019) und 4,80 Euro (ab 2020) betragen.

Die Einführung dieses Registers und insbesondere der Gebührenpflicht waren aber alles andere als transparent, ebensowenig ist es die Verwaltung. Um zu prüfen, ob die Bescheide echt sind, hat der LSFV dort mit e-mail nach der korrekten Bankverbindung gefragt, aber keine Antwort bekommen. Auch telefonisch war unter den genannten Nummern erst nach über 70 Minuten Wartezeit jemand erreichbar. Es handelt sich um ein Konto bei der Sparkasse Köln-Bonn, die IBAN beginnt mit DE30 endet auf 4806 72.

Gemeinnützig anerkannte Vereine können ab 2020 eine Befreiung von den Gebühren über die Internetseite des Transparenzregisters beantragen. Dazu müssen Sie u.a. den Freistellungsbescheid, den das Finanzamt alle drei Jahre rückwirkend zustellt, einreichen. Die Kreisverbände des LSFV haben dazu am 19.02.2021 ein Informationsschreiben mit weiteren Einzelheiten erhalten.