
Kurzportrait
Der Westensee gilt als „Juwel“ des LAV und zählt mit rund 692 Hektar Fläche (Fischereirecht ca. 629 ha) zu den großen Seen Schleswig-Holsteins. Er liegt zwischen Kiel und Rendsburg, südlich des Nord-Ostsee-Kanals, im Naturpark Westensee und wird von der Eider durchflossen. Seine Struktur, die steilen Kanten, Flachwasserzonen und die Schutzbereiche als Ruhe- und Laichzonen sorgen für einen insgesamt hervorragenden Bestand. Der See ist landschaftlich reizvoll und bietet zugleich eine gute Infrastruktur – auch deshalb ist er über Jahre zu einem Schwerpunktgewässer der Anglerjugend in der Region geworden.
Angeln & Regelwerk
Am Westensee ist das Angeln ausschließlich vom Boot aus erlaubt. Belly Boat oder Kajak sind möglich, wenn dafür ein gebuchtes Boot am Steg verbleibt. Es dürfen ganztägig (24 h) bis zu drei Handangeln geführt werden. Die Saison läuft vom 1. Mai bis zum 22. Dezember (witterungsabhängig); Nachtangeln ist erlaubt. Der See liegt in einem FFH-Gebiet und teilweise im Naturschutzgebiet – deshalb sind besondere Regeln (z. B. Uferabstände, Befahrensverbote) strikt einzuhalten. Maßgeblich ist die Karte, die bei der Buchung des Erlaubnisscheines bereitgestellt wird bzw. die praktische und kostenfreie Karten-App Angeln-in. Live-Sonar/Echolote mit Echtzeit-Fischdarstellung sind verboten. Erlaubnisscheine können digital erworben und auf dem Handy mitgeführt werden (kein Ausdruck nötig). Alle Regeln sind unten nochmals gesondert aufgeführt.
Spots, Bedingungen & Service
Leihboote liegen an zwei Stegen (Langnis und Wrohe). Bei der Buchung wird zunächst ein Boot zugeordnet; über die Option „anderes Boot buchen“ kann die Auswahl angepasst werden. Für Personen mit Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX ist ein Elektromotor bis 900 Watt ohne weitere Genehmigung zulässig – ausschließlich für die Fahrt zum Angelplatz und zurück.
Fischbestand & Besonderheiten

Hecht und Barsch haben am Westensee einen herausragenden Ruf: Zu Saisonbeginn stehen Hechte häufig flach; ab Juni „drehen“ Barsche auf und zeigen im Spätsommer oft sichtbare Jagden an der Oberfläche. Seit einiger Zeit nimmt auch der Zanderfang deutlich zu – Fische bis über 90 cm werden im Freiwasser und an steilen Kanten gemeldet. Oft unterschätzt sind die Friedfische: Schleien werden bei Befischungen zahlreich nachgewiesen, und Rotaugen sowie Brassen wachsen zu sehr stattlichen Exemplaren heran. Auch die Große Maräne ist vorhanden und bringt regelmäßig große Fische hervor – obwohl sie selten gezielt beangelt wird.
Wichtige Merkmale
- Fläche: 692 ha, 629 ha Fischereirecht
- Tiefe: Ø 6,1 m, bis 17,6 m
- Saison: 1. Mai bis 22. Dezember (witterungsabhängig), Nachtangeln erlaubt
- Mindestmaß & Schonzeit: Hecht 60 cm, 15.02.–30.04.; Zander 50 cm, 01.01.–31.05.
- Preise LAV-Mitglieder: kostenlos; DAFV-Mitglieder: 10 €/Tag, 40 €/Woche
- Preise nicht organisiert: 20 €/Tag, 80 €/Woche
- Boote: 10 €/Tag; zwei Bootsstege (Langnis & Wrohe)
Hier gibt es Erlaubnisscheine: https://www.hejfish.com/d/12152-westensee
Bestimmungen für das Angeln am Westensee
- Es darf nur von den vom LAV zugelassenen Booten aus mit bis zu drei Handangeln ganztägig (24 h) geangelt werden. Ein eigenes Boot (kleines Ruderboot, Bellyboot, Kajak) darf von Gastanglern genutzt werden, wenn dafür ein von derselben Person für denselben Tag gemietetes LAV-Boot am Steg verbleibt. Die Nutzung eines Motors ist generell verboten. Ausnahme ist die Nutzung von Elektromotoren bis 900 Watt für Personen mit Behinderungsgrad 50% oder gleichgestellt, nur für die Fahrt zum Angelplatz. Die Bootsnutzung und das Angeln geschehen auf eigene Gefahr. Der Einsatz einer Köderfischsenke mit 1 x 1 m Fläche für den sofortigen, eigenen Köderfischbedarf ist erlaubt und zählt nicht zu den drei Angeln. Das Angeln mit einer Hegene mit bis zu 5 Haken ist erlaubt. Hechtangeln müssen ein Raubfischvorfach besitzen. Die Schleppangelei darf nur mit Muskelkraft betrieben werden. Die ausgelegten Angeln sind stets selbst zu beaufsichtigen. Eine Übertragung der Aufsicht ist nicht gestattet.
- Die Verwendung und das Mitführen von Echoloten/Echolotgebern mit Live-Sonar Technologie, die geeignet sind Bewegungen der Fische in Echtzeit darzustellen, ist verboten.
- Vom Schilf-/Uferbereich ist zur Brutzeit (15.04.-15.06.) auf dem gesamten See mit dem Boot ein Abstand von mindestens 50 m zu halten; an der Felder Seekante am Nordwestufer des Sees das gesamte Jahr (s. Karte, waagerechte Schraffur). Im NSG-Gebiet, d.h. innerhalb der mit 45°-Schraffur gekennzeichneten Teilfläche bzw. der östlichen Teilfläche nördlich des Ortsteils Wrohe ist außerhalb dieser Zeit ebenfalls noch ein Abstand von 20 m einzuhalten (dicke senkrechte Schraffur). Die drei schmal senkrecht schraffierten Buchten dürfen ganzjährig nicht befahren oder beangelt werden. Über die aktuell gültigen Inhalte der NSG-Verordnung hat sich jeder Erlaubnisscheininhaber vorher zu informieren.
- Von der schwimmenden Messstation nördlich von Langnis ist ein Abstand von mindestens 50 m einzuhalten. Ein unerlaubtes „Besichtigen“ ist untersagt!
- Das Mindestmaß beträgt für den Hecht 60 und für den Zander 50 cm. Schonzeiten: Hecht 15.02. bis 30.04. und Zander 01.01. bis 31.05. des Jahres. Ansonsten gelten die Bestimmungen der BiFVO. Täglich dürfen jeweils nur zwei Hechte und zwei Zander je Erlaubnisschein entnommen werden. Alle anderen Arten dürfen, sofern ihr Fang erlaubt ist, in unbegrenzter Menge entnommen werden. Der Fischfang erfolgt nur für den Eigenbedarf, ein Verkauf ist verboten.
- Abfälle u. Reststoffe sind ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. zu verwerten.
- Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten. Verstöße gegen das Fischereigesetz und die Binnenfischereiverordnung sowie diese Erlaubnisscheinbedingungen werden zur Anzeige gebracht, der Erlaubnisschein wird ohne Vergütung eingezogen. Er kann auch entschädigungslos eingezogen werden, wenn gegen die Seeordnung verstoßen wird, die an der Steganlage aushängt.
- Von der Zufahrt zum Parkplatz in Langnis bis zum See ist eine Rettungsgasse jederzeit von parkenden Autos frei zu halten. Störende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt und haften für mögliche Schäden.
- Über den Fang ist eine Fangmeldekarte zu führen. Sie ist spätestens nach dem Fangsaisonende beim LAV, einer Ausgabestelle, in den dafür vorgesehenen Meldekästen oder über das Internet abzugeben. Ist die Nicht-Abgabe bekannt, erfolgt keine Ausgabe eines neuen Erlaubnisscheines!
- Das Angeln auf dem benachbarten Bossee und auf dem Westensee außerhalb der dargestellten Grenzen ist mit diesem Erlaubnisschein verboten.
- Die Fischereierlaubnis umfasst zusätzlich Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren, die eines der erlaubten Fanggeräte unter der jederzeitigen Aufsicht des volljährigen Scheininhabers benutzen dürfen.
